Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der Fraktionen B90/Grüne und Die Linke)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordern die Fraktionen B90/Grüne und Die Linke dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die FDP-Fraktion legte ebenfalls einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
347
Enthalten
64
Nicht beteiligt
128
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Matthias MierschMatthias MierschSPD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Portrait von Mario MieruchMario Mieruchfraktionslos124 - Steinfurt I - Borken I Enthalten
Irene MihalicIrene MihalicDIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Susanne MittagSusanne MittagSPD28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Nicht beteiligt
Portrait von Amira Mohamed AliAmira Mohamed AliDIE LINKE27 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Cornelia MöhringCornelia MöhringDIE LINKE7 - Pinneberg Nicht beteiligt
Portrait von Falko MohrsFalko MohrsSPD51 - Helmstedt - Wolfsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dagegen gestimmt
Portrait von Siemtje MöllerSiemtje MöllerSPD26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund Dagegen gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten MöringKarsten MöringCDU/CSU93 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU246 - Roth Nicht beteiligt
Portrait von Elisabeth MotschmannElisabeth MotschmannCDU/CSU54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Niema MovassatNiema MovassatDIE LINKE117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Enthalten
Portrait von Bettina MüllerBettina MüllerSPD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD162 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Hans-Jörg MüllerHansjörg MüllerAfD225 - Traunstein Enthalten
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert MüllerNorbert MüllerDIE LINKE61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander MüllerAlexander MüllerFDP178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dafür gestimmt

Durch Artikel 38 des Grundgesetzes gehören passives und aktives Wahlrecht zu den grundsätzlichen Rechten jeder Bürgerin und jedem Bürger. Laut Gesetzentwurf der beiden Fraktionen würde dies allerdings durch die im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie hätte ergeben, dass auf diese Weise knapp 85.000 Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen würden, was nach geltenden menschenrechtlichen Standards nicht zu rechtfertigen sei. Diese Wahlrechtsausschlüsse stünden damit im Widerspruch zu der, seit 2009 im deutschen Recht verankerten, UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legten die Fraktionen einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten für das Gesetz. Die AfD-Fraktion enthielt sich der Abstimmung. Drei Abgeordnete entschieden sich anders als die Mehrheit ihrer Fraktion, darunter Franziska Gminder (AfD), Dr. Rainer Kraft (AfD) und Gökay Akbulut (Die Linke).