Wahlrecht für benachteiligte Personengruppen durchsetzen (Gesetzentwurf der FDP-Fraktion)

Mit ihrem Gesetzentwurf fordert die FDP-Fraktion dahingehende Änderungen am Bundeswahlgesetz, dass benachteiligte Personengruppen nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen werden.

Auch die Fraktionen Die Linke und Bündnis90/Grüne legten einen gemeinsam verfassten Gesetzentwurf zu diesem Thema vor, die Regierungskoalition brachte außerdem einen Antrag vor.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die AfD-Fraktion erhielt sich komplett, die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür.

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Dafür gestimmt
170
Dagegen gestimmt
345
Enthalten
68
Nicht beteiligt
126
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Oliver KrischerOliver KrischerDIE GRÜNEN90 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Rüdiger KruseRüdiger KruseCDU/CSU20 - Hamburg-Eimsbüttel Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang KubickiWolfgang KubickiFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Michael KufferMichael KufferCDU/CSU219 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Konstantin KuhleKonstantin KuhleFDP53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Stephan KühnStephan KühnDIE GRÜNEN160 - Dresden II - Bautzen II Dafür gestimmt
Portrait von Roy KühneRoy KühneCDU/CSU52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD188 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Karl A. LamersKarl A. LamersCDU/CSU274 - Heidelberg Nicht beteiligt
Portrait von Andreas LämmelAndreas LämmelCDU/CSU159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina LandgrafKatharina LandgrafCDU/CSU154 - Leipzig-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich LangeUlrich LangeCDU/CSU254 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Christian LangeChristian LangeSPD269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Karl Lauterbach, MdBKarl LauterbachSPD101 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Caren LayCaren LayDIE LINKE156 - Bautzen I Dafür gestimmt
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich LechteUlrich LechteFDP233 - Regensburg Dafür gestimmt
Portrait von Jens LehmannJens LehmannCDU/CSU152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Sven LehmannSven LehmannDIE GRÜNEN94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Paul LehriederPaul LehriederCDU/CSU251 - Würzburg Dagegen gestimmt

Die FDP führt in der Begründung des Gesetzentwurfes auf, dass die Teilnahme an Wahlen für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben sei. Durch die Wahlrechtsausschlüsse in § 13 des Bundeswahlgesetzes würden in Folge dessen überwiegend Menschen mit Behinderungen von Bundestags- und Europawahlen ausgeschlossen. Zu den benachteiligten Personengruppen gehören Menschen unter Vollbetreuung und auch Personen, die, aufgrund einer Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit, in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Diese Regelungen seien heute, aufgrund der Ergänzung des Grundgesetzes um den Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" im Jahr 1994 und der Einbindung der UN-Behindertenrechtskommission ins deutsche Recht im Jahr 2009, überholt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe vom 29. Januar 2019 erklärte die Regelungen im Bundeswahlgesetz zum Ausschluss vom Wahlrecht zudem für verfassungswidrig.

Deshalb legte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf vor, der die Wahlrechtsausschlüsse (gemäß § 13 Nr. 2 und 3) des Bundeswahlgesetzes streicht und entsprechende Änderungen in § 6a des Europawahlgesetzes vornimmt.

Mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Die Fraktionen der FDP, B90/Grüne und Die Linke stimmten dafür. Die AfD-Fraktion erhielt sich fast vollständig, nur Thomas Ehrhorn (AfD) stimmte dagegen.