Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Andreas Steier | CDU/CSU | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Nicht beteiligt | |
Peter Stein | CDU/CSU | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Nicht beteiligt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Nicht beteiligt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Marie-Agnes Strack-Zimmermann | FDP | 106 - Düsseldorf I | Dagegen gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Friedrich Straetmanns | DIE LINKE | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Benjamin Strasser | FDP | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Margit Stumpp | DIE GRÜNEN | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Katja Suding | FDP | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Jessica Tatti | DIE LINKE | 289 - Reutlingen | Nicht beteiligt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Nicht beteiligt | |
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Hermann-Josef Tebroke | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt | |
Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Nicht beteiligt |
DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".
Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.
CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.