Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Enthalten | ||
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Nicht beteiligt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Beatrix von Storch | AfD | 75 - Berlin-Mitte | Enthalten | |
Dirk Vöpel | SPD | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Johann Wadephul | CDU/CSU | 4 - Rendsburg-Eckernförde | Dagegen gestimmt | |
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE | 107 - Düsseldorf II | Nicht beteiligt | |
Andreas Wagner | DIE LINKE | 223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach | Dafür gestimmt | |
Daniela Wagner | DIE GRÜNEN | 186 - Darmstadt | Dafür gestimmt | |
Beate Walter-Rosenheimer | DIE GRÜNEN | 215 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Dagegen gestimmt | |
Nina Warken | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Gabi Weber | SPD | 204 - Montabaur | Nicht beteiligt | |
Sandra Weeser | FDP | 197 - Neuwied | Nicht beteiligt | |
Kai Wegner | CDU/CSU | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Alice Weidel | AfD | 293 - Bodensee | Nicht beteiligt | |
Albert Weiler | CDU/CSU | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Harald Weinberg | DIE LINKE | 241 - Ansbach | Nicht beteiligt | |
Marcus Weinberg | CDU/CSU | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Joe Weingarten | SPD | 201 - Kreuznach | Dagegen gestimmt |
DIE LINKE begründet den Antrag mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Transparenz als einen Schlüsselfaktor für das Vertrauen von Bürger:innen in Politiker:innen sieht.
Konkret ist vorgesehen, dass die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Berufsgeheimnisstragenden (zum Beispiel von Rechtsanwält:innen) nach Branchen verpflichtend wird.
Außerdem verlangt der Antrag nach der betragsgenauen Veröffentlichung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags, das heißt "auf Euro und Cent".
Im eingebrachten Antrag heißt es auch, dass "Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten" der Abgeordneten nicht nur für die Wahlentscheidung von großer Bedeutung sind, sondern auch im allgemeinen öffentlichen Interesse liegt. Es soll zudem die Fähigkeit des Deutschen Bundestags gewährleistet werden, "unabhängig von verdeckter Beeinflussung" zu arbeiten sowie das Vertrauen der Bürger "letztlich in die parlamentarische Demokratie" zu bewahren.
CDU/CSU, SPD und FDP stimmten mit 382 Stimmen gegen den Antrag. 118 Ja-Stimmen erhielt der Antrag von den GRÜNEN und der LINKEN. Die Mitglieder der AfD-Fraktion enthielten sich - Franziska Gminder stimmte anders als die restliche AfD-Fraktion gegen den Antrag, Dr. Rainer Kraft dagegen stimmte für den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestages geht hervor, dass im Zusammenhang mit dem Antrag der Linksfraktion eine Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben in der Plenarsitzung nicht über den Originalantrag der Linksfraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Da SPD und CDU im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Seite des Bundestages, dass die Beschlussempfehlung angenommen wurde und nicht der Antrag selbst. Da so aber fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, SPD und CDU hätten für den Antrag der Linksfraktion gestimmt und antragstellende Fraktion dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Linksfraktion zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Eine "Nein"-Stimme auf dieser Seite ist ein "Nein" zum Antrag der Linksfraktion und umgekehrt.