Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Wolfgang Stefinger | CDU/CSU | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Albert Stegemann | CDU/CSU | 31 - Mittelems | Dagegen gestimmt | |
Andreas Steier | CDU/CSU | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Peter Stein | CDU/CSU | 14 - Rostock - Landkreis Rostock II | Dagegen gestimmt | |
Mathias Stein | SPD | 5 - Kiel | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Steineke | CDU/CSU | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dagegen gestimmt | |
Johannes Steiniger | CDU/CSU | 208 - Neustadt - Speyer | Dagegen gestimmt | |
Kersten Steinke | DIE LINKE | 189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis | Dafür gestimmt | |
Dieter Stier | CDU/CSU | 73 - Burgenland - Saalekreis | Dagegen gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Marie-Agnes Strack-Zimmermann | FDP | 106 - Düsseldorf I | Dagegen gestimmt | |
Stephan Stracke | CDU/CSU | 257 - Ostallgäu | Dagegen gestimmt | |
Friedrich Straetmanns | DIE LINKE | 132 - Bielefeld - Gütersloh II | Dafür gestimmt | |
Benjamin Strasser | FDP | 294 - Ravensburg | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Strengmann-Kuhn | DIE GRÜNEN | 185 - Offenbach | Dafür gestimmt | |
Karin Strenz | CDU/CSU | 13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I | Nicht beteiligt | |
Margit Stumpp | DIE GRÜNEN | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Katja Suding | FDP | 19 - Hamburg-Altona | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Tack | SPD | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Kirsten Tackmann | DIE LINKE | 56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I | Dafür gestimmt | |
Jessica Tatti | DIE LINKE | 289 - Reutlingen | Dafür gestimmt | |
Peter Tauber | CDU/CSU | 175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten | Dagegen gestimmt | |
Claudia Tausend | SPD | 218 - München-Ost | Dagegen gestimmt | |
Hermann-Josef Tebroke | CDU/CSU | 100 - Rheinisch-Bergischer Kreis | Dagegen gestimmt |
Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.
Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.
Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.
So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.
Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein. Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.
Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.