Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Linda Teuteberg | FDP | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Michael Theurer | FDP | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Michael Thews | SPD | 145 - Hamm - Unna II | Dagegen gestimmt | |
Hans-Jürgen Thies | CDU/CSU | 146 - Soest | Dagegen gestimmt | |
Stephan Thomae | FDP | 256 - Oberallgäu | Dagegen gestimmt | |
Alexander Throm | CDU/CSU | 267 - Heilbronn | Dagegen gestimmt | |
Dietlind Tiemann | CDU/CSU | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Antje Tillmann | CDU/CSU | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Manfred Todtenhausen | FDP | 102 - Wuppertal I | Dagegen gestimmt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Dagegen gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dagegen gestimmt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 209 - Kaiserslautern | Dafür gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt |
Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.
Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.
Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.
So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.
Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein. Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.
Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.