Änderungsantrag zum Kohleausstieggesetz: keine neue Inbetriebnahme ohne Rechtssicherheit

Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg hat der Bundestag über einen Änderungsantrag der Grünen namentlich abgestimmt. Darin fordern die Grünen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg so geändert wird, dass Kraftwerke nicht in Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP mit einer klaren Mehrheit abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
120
Dagegen gestimmt
539
Enthalten
0
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dagegen gestimmt
Portrait von Florian OßnerFlorian OßnerCDU/CSU228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Josef OsterJosef OsterCDU/CSU199 - Koblenz Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerold OttenGerold OttenAfD221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Profilfoto Mahmut ÖzdemirMahmut ÖzdemirSPD116 - Duisburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Aydan ÖzoğuzAydan ÖzoğuzSPD22 - Hamburg-Wandsbek Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid PahlmannIngrid PahlmannCDU/CSU45 - Gifhorn - Peine Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia PantelSylvia PantelCDU/CSU107 - Düsseldorf II Dagegen gestimmt
Portrait von Markus PaschkeMarkus PaschkeSPD25 - Unterems Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Portrait von Martin PatzeltMartin PatzeltCDU/CSU63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dagegen gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Sören PellmannSören PellmannDIE LINKE153 - Leipzig II Dafür gestimmt
Victor PerliVictor PerliDIE LINKE49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Tobias Matthias PeterkaTobias Matthias PeterkaAfD237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Frauke PetryFrauke Petryfraktionslos158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Nicht beteiligt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Profilbild Tobias PflügerTobias PflügerDIE LINKE281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Detlev PilgerDetlev PilgerSPD199 - Koblenz Nicht beteiligt

Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.

Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.

Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.

So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.

Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein.  Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.