Änderungsantrag zum Kohleausstieggesetz: keine neue Inbetriebnahme ohne Rechtssicherheit

Im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg hat der Bundestag über einen Änderungsantrag der Grünen namentlich abgestimmt. Darin fordern die Grünen, dass der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Kohleausstieg so geändert wird, dass Kraftwerke nicht in Betrieb genommen werden dürfen, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP mit einer klaren Mehrheit abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN stimmten für den Antrag.

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Dafür gestimmt
120
Dagegen gestimmt
539
Enthalten
0
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stephan PilsingerStephan PilsingerCDU/CSU220 - München-West/Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph PloßChristoph PloßCDU/CSU21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard PolsEckhard PolsCDU/CSU37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine PoschmannSabine PoschmannSPD143 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PostFlorian PostSPD217 - München-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Achim PostAchim PostSPD134 - Minden-Lübbecke I Dagegen gestimmt
Portrait von Florian PronoldFlorian PronoldSPD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan ProtschkaStephan ProtschkaAfD230 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD180 - Hanau Nicht beteiligt
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter KrawatteMartin RabanusSPD178 - Rheingau-Taunus - Limburg Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas RachelThomas RachelCDU/CSU90 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin RadomskiKerstin RadomskiCDU/CSU114 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander RadwanAlexander RadwanCDU/CSU223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dagegen gestimmt
Alois Rainer MdB Alois RainerCDU/CSU231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU225 - Traunstein Nicht beteiligt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt
Portrait von Ingrid RemmersIngrid RemmersDIE LINKE123 - Gelsenkirchen Nicht beteiligt
Portrait von Martina RennerMartina RennerDIE LINKE193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Martin Erwin RennerMartin Erwin RennerAfD104 - Mettmann I Dagegen gestimmt

Nach langjährigen Diskussionen verabschiedete der Bundestag ein Kohleausstieg- und Strukturhilfegesetz. Mit dem Kohleausstiegsgesetz wird unter anderem festgelegt, dass bis spätestens 2038 alle deutschen Braunkohle- und Steinkohlekraftwerke abgeschaltet werden. Gleichzeitig regelt der Gesetzesentwurf, dass der Stand alle drei Jahre evaluiert wird und unter anderem das Gesetz hinsichtlich der Versorgungssicherheit der Bundesrepublik und das Vorziehen des Ausstiegs geprüft wird.

Das Kohleausstiegsgesetz wurde zusammen mit dem Strukturstärkungsgesetz verabschiedet, welches 40 Milliarden Euro für betroffene Regionen und Beschäftigte zur Verfügung stellt. Ein Teil des Geldes wird für Entschädigungszahlungen vorgesehen und soll unter anderem für alle anstehenden Rekultivierungs- und Sanierungsmaßnahmen verwendet werden. Die Bergbautreibenden Unternehmen seien dazu gesetzlich verpflichtet, berichtet der rbb. Des Weiteren verpflichten die im Gesetz beschlossenen Entschädigungen die Unternehmen, nicht gegen das Ausstiegsgesetz zu klagen.

Die Grünen üben unter anderem Kritik am Kohleausstiegsgesetz, da es nicht dem gesellschaftlichen Kompromiss der Kohlekommission entspreche. Hier setzt auch der Änderungsantrag an, über den namentlich Abgestimmt wurde.

So soll der Gesetzesentwurf so geändert werden, dass auch Kraftwerke, die aufgrund von laufenden Verfahren über keine bestandskräftige Genehmigung verfügen, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung regle, dass Kraftwerke, für die bis zum 29.01.2020 noch keine Genehmigung erteilt wurde, nicht in Betrieb genommen werden dürfen. Die Grünen möchten diesen Passus ergänzen und auch ein Verbot der Inbetriebnahme von Kraftwerken ermöglichen, wenn ein Kraftwerk "bis zu dem genannten Datum wegen Rechtsmitteln gegen die Genehmigung über keine bestandskräftige Genehmigung" verfügt.

Mit dem Änderungsantrag soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Inbetriebnahme von neuen Kraftwerken zu verhindern. Das am 30. Mai 2020 unter Protest in Betrieb genommene Kraftwerk Datteln 4 könnte von dieser Regelung betroffen sein.  Für den Fall, dass die Regelung eine Inbetriebnahme verhindere, sollen Entschädigungszahlungen möglich sein. Dabei solle stets abgewogen werden, "ob die Genehmigung voraussichtlich rechtmäßig gewesen wäre und inwieweit der Betreiber noch auf den Weiterbetrieb seines Kraftwerkes vertrauen durfte". So sei laut Antrag aufgrund der in Deutschland seit Jahrzehnten verfolgte Klimapolitik "nur eine beschränkte Schutzwürdigkeit des Vertrauens in die langfristige Zulässigkeit des Betriebes von Kohlekraftwerken" gegeben.

Der Antrag wurde von der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP und somit vom Bundestag abgelehnt. Lediglich die Grünen und die LINKEN votierten für den Antrag. Frithjof Schmidt (GRÜNE) stimmte gegen den Antrag seiner Fraktion.