Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dagegen gestimmt | |
Matthias Gastel | DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dagegen gestimmt | |
Alexander Gauland | AfD | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Kai Gehring | DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dagegen gestimmt | |
Axel Gehrke | AfD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Stefan Gelbhaar | DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dagegen gestimmt | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dagegen gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dagegen gestimmt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Albrecht Glaser | AfD | 170 - Schwalm-Eder | Dafür gestimmt | |
Angelika Glöckner | SPD | 210 - Pirmasens | Dagegen gestimmt | |
Franziska Gminder | AfD | Dafür gestimmt | ||
Eckhard Gnodtke | CDU/CSU | 66 - Altmark | Dagegen gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 219 - München-Süd | Nicht beteiligt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Kay Gottschalk | AfD | 111 - Viersen | Dafür gestimmt | |
Alexander Graf Lambsdorff | FDP | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Timon Gremmels | SPD | 168 - Kassel | Nicht beteiligt | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dagegen gestimmt | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 205 - Mainz | Dagegen gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dagegen gestimmt | |
Michael Groß | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dagegen gestimmt |
Anlass des Gesetzentwurfes der FDP-Fraktion ist die endende Frist des Solidarpaktes II mit Ende des Jahres 2019. Der Solidarpakt II wurde im Jahr 2001 beschlossen, nachdem klar wurde, dass die Ziele des vorhergehenden Solidarpaktes I nicht erreicht werden würden. Durch ihn erhielten die ostdeutschen Länder und Berlin zusätzliche Mittel, um die Infrastruktur auszubessern und den wirtschaftlichen Aufholprozess nach der Wende zu stärken. Dieser Pakt wurde bis zum Jahr 2019 befristet. Das Solidaritätszuschlaggesetz aus dem Jahr 1995 verlöre lauf FDP mit Auslaufen des Solidarpaktes II seine Legitimation und da es nie zeitlich befristet wurde, müsse es durch einen gesonderten gesetzgeberischen Akt aufgehoben werden. Der Fortbestand des Gesetzes sei außerdem ein Verstoß gegen das Grundgesetz, da es als Ergänzungsabgabe gegenüber der regulären Besteuerung Ausnahmecharakter besitze und dementsprechend nicht dauerhaft, sondern nur zur Deckung vorübergehender Bedarfspitzen (wie dem Solidarpakt II) erhoben werden dürfe.Das Gesetz sehe außerdem die Entlastung der Bürger vor, die dringend notwendig, und angesichts der erheblichen Steuermehreinnahmen, auch finanzierbar sei.
Der Gesetzentwurf der FDP wurde am 13.12.2018 in einer namentlichen Abstimmung abgelehnt.
Dr. Wiebke Esdar (SPD) erklärt, dass die Abschaffung des Solidaritätszuschlags zwar die Konsumnachfrage steigern ließe, dies aber nicht bei Spitzenverdienern der Fall wäre, sondern bei einkommenschwächeren Haushalten. Die Sparquote bei Vermögenden würde sich laut Esdar nur erhöhen, da eine gewisse Steuersumme wegfiele, die Konsumnachfrage aber bei Spitzenverdienern nicht unbedingt steigen würde.
Christian Dürr (FDP) weist daraufhin, dass der Solidaritätszuschlag in dieser Form nicht mehr gerechtfertigt sei, da dieser ohne den Sozialpakt nicht mehr legitim wäre. Somit würde man laut Dürr einen Rechtsbruch gegen die deutsche Verfassung wagen.
Weiterführende Links: