
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.05.2017. Mit Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei wird es weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. (...)


(...) Ich halte Privatisierungen durch die Hintertür, wie sie mit den Gesetzentwürfen zu den Grundgesetz-Änderungen, angestrebt werden, für schädlich. Straßen als öffentliche Daseinsvorsorge dürfen nicht per ÖPP oder gar Teilnetz-ÖPP den Investoren überlassen werden, weil sie damit für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler teurer sowie der demokratischen Kontrolle entzogen werden. (...)

(...) ÖPP war bislang schon möglich - allerdings ohne Kilometerbegrenzung. Eine öffentlich-private Partnerschaft ist nicht das gleiche wie Privatisierung. Aber selbst wenn man das annehmen möchte, gilt zweitens: ÖPP sind immer nur dann erlaubt, wenn sie wirtschaftlicher sind als die herkömmliche Beschaffung (Staat bzw. (...)

(...) Die ÖPP gibt es bereits – sie werden nicht erst durch das hier vorliegende Regelungspaket ermöglicht. Doch selbst in diesem Bereich konnte nun durch das parlamentarische Verfahren eine Verbesserung erreicht werden: Erstmalig werden in der Verfassung Öffentlich-Private Partnerschaften für ganze Streckennetze oder wesentliche Teile explizit ausgeschlossen. Damit wird im Grundgesetz selbst ein klares Zeichen gegen die Ausweitung von ÖPP gesetzt. (...)

(...) ich habe gestern gegen die Grundgesetzänderung gestimmt. (...)