Frage an Uwe Feiler von Bernd K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Feller,
wie zu erfahren war, soll in Eile die gesetzliche Grundlage zu Privatisierungsmöglichkeiten von Autobahnen und Schulen geschaffen werden und
dazu auch das Grundgesetz massiv verändert werden.
Ich halte jegliche Privatierung für falsch, weil der Staat hier seineVerpflichtungen ohne Not zu Nutzen privater Kapitalgeber aufgibt. Diese Politik des Neoliberalismus hat sich in jeder Weise als nachteilig für die Gesamtheit unserer Bürger herausgestellt.
Ich bitte Sie daher, diesen Veränderungen solange nicht zuzustimmen, bis Privatisierungen hier eindeutig ausgeschlossen sind.
Ich erkläre, daß ich keinen Bundestagskandidaten unterstützen werde, der
hier in aller Eile das Grundgesetz zugunsten von Kapitalinteressen verändern will.
Mit freundlichem Gruß
Bernd Keichel-Enders
Sehr geehrter Herr Keichel-Enders,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.05.2017. Mit Einführung einer Infrastrukturgesellschaft werden Bundesautobahnen in unmittelbare Bundesverwaltung übernommen. Dabei wird es weder eine Privatisierung unserer Autobahnen noch der neuen Infrastrukturgesellschaft geben. Der Bund bleibt hier grundsätzlich als Eigentümer abgesichert. Dies wird auch in Artikel 90 Absatz 1 im Grundgesetz festgehalten: „(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“ Durch die von Ihnen erwähnte Grundgesetzänderung soll vor allem die Modernisierung der Auftragsverwaltung deutlich verbessert und die Abtstimmung zwischen Bund und Ländern wesentlich effizienter gestaltet werden. Besonders ein Vorteil für Länder wie Brandenburg, in denen dringender Aufholbedarf beim Ausbau und der Sanierung der Straßen besteht. Dies wird erreicht, wenn Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen durch eine Infrastrukturgesellschaft in der Hand des Bundes liegen. Dritte haben dabei aber kein Recht, sich an der Gesellschaft oder an einer ihrer maximal zehn Tochtergesellschaften Eigentum zu erwerben. Projekte in öffentlich-privaten Partnerschaften sollen von den neuen Regelungen nicht beeinflusst werden.
Mit besten Grüßen
Uwe Feiler