
(...) Die Gesetze sind nicht im Eilverfahren beschlossen worden, sondern nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in verschiedenen Gremien und nach monatelangen intensiven Beratungen im Parlament, bei denen dann auch noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen wurden. (...)

(...) Es ist somit damit zu rechnen, dass zeitnah mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligung diese auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Wir werden dies zum Anlass nehmen noch einmal bei der Bundesregierung parlamentarisch nachfragen. Angesichts von lediglich zwei verbleibenden Sitzungswochen halte ich die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung im SGB V, noch in dieser Legislaturperiode, für sehr gering. (...)


(...) Ihren Vorwurf, dass das Gesetzespaket im Eilverfahren durchgebracht wurde, muss ich widersprechen. Der Deutsche Bundestag hat sich ausreichend Zeit genommen für die parlamentarischen Beratungen. (...)

(...) Das Grundgesetz wird nicht durch den Bundesrat geändert, da der Bundesrat keine Änderungen am Grundgesetz vollziehen kann. Dazu bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. (...)

(...) Am Ende zahlen dafür die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, heißt: Abwählen! (...)