Frage an Maria Klein-Schmeink von Reinhard N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Klein-Schmeink,
ich bin seit 1980 Mitglied der Spargemeinschaft und Unterstützungskasse der Polizei Münster von 1974. Die Spargemeinschaft ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen - Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen - BASSG.
Die Existenz der Solidargeminschaften ist in einer Klausel der Gesundheitsreform von 2007 geregelt. Demnach macht das Sozialgesetzbuch eine Ausnahme von der damals eingeführten Krankenversicherungspflicht für Personen, die "anderweitigen Anspruch auf Absicherung" haben.
Der Verband gesetzlichen Krankenversicherungen konnte sich mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. 2008 nicht auf eine einheitliche Interpretation des Begriffs "anderweitiger Anspruch auf Absicherung" einigen. Seitdem besteht eine rechtiche Grauzone, die immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen bietet. So wird z.B. die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen in Frage gestellt, Jobcenter der Arbeitsagentur weigern sich für Arbeitslose Beiträge an die Solidargemeinschaften abzuführen oder Krankenkassen verweigern den Beitritt zu den Solidargemeinschaften, da sie der Ansicht sind, dass es dort keinen Rechtsanspruch auf Leistungen gibt. (Siehe Artikel v. 22.04.2017, Wirtschaftswoche)
Diese Streitigkeiten könnten im laufenden Gesetzgebungsverfahren durch eine Klarstellung im SGB V beendet werden, indem in § 5 der folgende Passus eingefügt wird:
"Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft erfüllt die Voraussetzungen einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall, wenn die Solidargemeinschaft bestimmte Kriterien einhält. Art und Umfang dieser Kriterien werden in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt."
Ich bitte sie, sich als Mitglied des Gesundheitsausschusses für die Klarstellung einzusetzen, damit sich die Solidargemeinschaften nicht weiterhin in einem rechtsunsicherem Raum bewegen und ihre Rechte in aufwendigen Prozessen durchsetzen müssen.
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.
Sehr geehrter Herr Nitsche,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. Wir haben das Verfahren bis zum Bundessozialgericht (BSG) zu dieser Frage sehr aufmerksam verfolgt. Auch uns ist zu Ohren gekommen, dass das Verfahren beendet worden ist. Auf Nachfrage beim Bundesssozialgericht wollte man uns, vor Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten, jedoch lediglich die Beendigung des Verfahrens bestätigen, nicht jedoch wie in der Sache entschieden wurde und aus welchen Gründen. Es ist somit damit zu rechnen, dass zeitnah mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligung diese auch der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Wir werden dies zum Anlass nehmen noch einmal bei der Bundesregierung parlamentarisch nachfragen. Angesichts von lediglich zwei verbleibenden Sitzungswochen halte ich die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung im SGB V, noch in dieser Legislaturperiode, für sehr gering.
Wir, als Grüne Bundestagsfraktion, stehen für eine solidarische Finanzierung unseres Gesundheitswesens ein. Das bedeutet für uns, dass jede Bürgerin und jeder Bürgerin abhängig vom Einkommen in die Finanzierung des Gesundheitswesens einbezogen wird. Starke stehen für Schwächere ein, Gesunde für weniger Gesunde und Junge für Alte – diese Prinzipien wollen wir festigen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink