Frage an Gerda Hasselfeldt von Wolfgang B. bezüglich Bildung und Erziehung
Hallo,
mich würde interessieren, weshalb die Grundgesetzänderung zur Privatisierung der Autobahnen und schulen in einem Eilverfahren beschlossen werden soll?? Das stinkt zum Himmel, weshalb soll denn überhaupt privatisert werden ?
Sehr geehrter Herr Baur,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Thema „Schulen“, die Sie mir über abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen.
Am 1. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag der Neuerung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zugestimmt. Diese Reform war notwendig und wurde vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, weil der Sozialpakt II, aus dem die ostdeutschen Länder und Berlin Geld für teilungsbedinge Sonderlasten erhalten, Ende 2019 abläuft. Zudem sind die Bundesländer nach der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse verpflichtet, ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Kern der Reform ist die Neuerung des Länderfinanzausgleichs, wobei der Bund die Länder deutlich finanziell entlastet und im Gegenzug zusätzliche Kompetenzen und Rechte erhält. Mit dieser Reform haben wir für Planungs- und Rechtsicherheit ab dem Jahr 2020 gesorgt.
Das Reformpaket beinhaltet eine Reihe von Grundgesetzänderungen, die u.a. die Grundlagen für die Einführung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft darstellen und damit die Übernahme der Bundesautobahnen in die Bundesverwaltung ermöglichen. Mit dieser Gesellschaft will der Bund ab 2021 für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft bleibt allerdings Eigentum des Bundes.
Die CSU hat sich von Anfang an stark dafür eingesetzt, dass keine Autobahnprivatisierung stattfindet. Für uns war es besonders wichtig, dass der Bund zu 100 Prozent Eigentümer der neuen Infrastrukturgesellschaft ist und Private keine Eigentumsanteile an der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften erwerben dürfen. Dies haben wir auch so im Grundgesetz festgeschrieben. Damit ist eine Privatisierung der Autobahnen erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Mit einer Änderung des Grundgesetzes wurde ebenfalls die Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen kann. So haben wir den 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere 3,5 Mrd. Euro aufgestockt und damit einen wichtigen Beitrag für bessere Schulen in Deutschland geleistet. An dem sog. Kooperationsverbot wird allerdings festgehalten und Bildungspolitik bleibt weiterhin Ländersache.
Die Gesetze sind nicht im Eilverfahren beschlossen worden, sondern nach jahrelangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern in verschiedenen Gremien und nach monatelangen intensiven Beratungen im Parlament, bei denen dann auch noch Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen wurden.
Mit freundliche Grüßen
Ihre
Gerda Hasselfeldt