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Jeannine Pflugradt
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Frage von Marc B. •

Frage an Jeannine Pflugradt von Marc B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Pflugradt,

wie ich soeben erfahren habe, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.

Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben.

Inwieweit ist dies zutreffend?
Warum wird so vorgegangen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie dagegen vorzugehen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürger dagegen vorzugehen?

Mit freundlichen Grüßen
Marc Borries

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Borries,

im Rahmen mehrerer Abstimmungen zur Änderung des Grundgesetzes wurde heute auch über die Neuregelung von Verwaltung und Bau von Autobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen abgestimmt. Es handelte sich dabei nicht um eine Abstimmung über die Privatisierung von Autobahnen. Ganz im Gegenteil. Durch die heutige Abstimmung wurde eine Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen ausgeschlossen. Mit dem Gesetz werden mehrere Schranken gegen Privatisierungen gesetzt – auch im Grundgesetz:
•Der Bund ist und bleibt 100 Prozent Eigentümer der Autobahnen.
•Der Bund wird zu 100 Prozent Eigentümer der Infrastrukturgesellschaft.
•Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und möglichen Tochtergesellschaften wird ausgeschlossen.
•Eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, zum Beispiel durch Teilnetz-Öffentlich-Private Partnerschaften, wird ausgeschlossen.
Zu Ihren konkreten Fragen:

„Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben.

a) Inwieweit ist dies zutreffend?
b) Warum wird so vorgegangen?
c) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie dagegen vorzugehen?
d) Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürger dagegen vorzugehen?“

zu a) Artikel 50 des Grundgesetzes besagt: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit“.
Das Grundgesetz wird nicht durch den Bundesrat geändert, da der Bundesrat keine Änderungen am Grundgesetz vollziehen kann. Dazu bedarf es einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. Der Bundesrat muss jedoch die Entscheidung des Bundestags bestätigen, damit die Änderung gültig werden kann.
Informationen darüber, wie ein Gesetz entsteht, finden Sie unter anderem in dieser Broschüre des Deutschen Bundestages: https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20264000.pdf

zu b-d) Mir ist nicht klar, ob Ihre weiteren Fragen darauf abzielen, dass der Bundesrat einer Grundgesetzänderung des Bundestages zustimmen muss, oder darauf, dass ein Bote die Unterlagen zum Bundesrat bringt. Falls Sie Letzteres meinen: Dies ist ein vollkommen normaler, häufig praktizierter Vorgang und ich sehe keinerlei Notwendigkeit rechtlich gegen die Transportweise von Unterlagen vorzugehen. Auch der Umstand, dass der Bundesrat bereits einen Tag nach der Abstimmung im Bundestag über ein Bundesgesetz oder eine Grundgesetzänderung abstimmt, ist ein ständig praktiziertes Verfahren. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, was dagegen einzuwenden wäre.

Mit freundlichen Grüßen
Jeannine Pflugradt, MdB