Frage an Heidrun Bluhm-Förster von Marc B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Bluhm,
wie ich soeben erfahren habe, will die große Koalition ihre Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung nicht nur morgen, also am Donnerstag, 01.06.2017 in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschließen.
Das Grundgesetz soll bereits weniger als 24 Stunden später, am Freitag, 02. Juni 2017 endgültig vom Bundesrat abschließend geändert werden. Die Grundgesetzänderung wird dafür per Bote vom Bundestag in den Bundesrat überbracht und in der laufenden Sitzung auf die Tagesordnung gehoben.
Inwieweit ist dies zutreffend?
Warum wird so vorgegangen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Sie dagegen vorzugehen?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Bürger dagegen vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Marc Borries
Sehr geehrter Herr Borries,
es ist zutreffend, dass gestern der Bundestag in namentlicher Abstimmung gegen die Stimmen der Opposition und einiger Stimmen aus SPD und CDU/CSU dem Gesetzespaket zu 13 Grundgesetzänderungen zugestimmt hat. Heute wird die Zustimmung durch den Bundesrat erwartet. Als Oppositionspartei haben wir immer kritisiert, dass diese größte Grundgesetzänderung seit Bestehen der Bundesrepublik völlig ohne angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet. Das passiert jedoch in voller Absicht, weil die Bundesregierung sich sehr bewusst ist, dass Teile dieses Gesetzespaketes, z.B. das zur Autobahnprivatisierung niemals die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger bekommen hätte.
Gerade dieser Teil wäre als Einzelgesetz vermutlich sogar im Bundestag gescheitert und genau deswegen ist er in das Gesamtpaket zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eingebunden worden, obwohl er dort eigentlich gar nichts zu suchen hat.
Auch wenn die Koalitionsparteien das vehement bestreiten: Mit den Änderungen des Grundgesetzes werden wesentliche Teile der öffentlichen Daseinsvorsorgestruktur, darunter Autobahnen und Fernstraßen schleichend privatisiert. Mit diesen GG- Änderungen werden erstmals Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) grundgesetzlich geregelt und den privaten Partnern aus der Finanz- und Versicherungsindustrie langfristig sichere Renditen garantiert. Am Ende zahlen dafür die Bürgerinnen und Bürger des Landes. Die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, heißt: Abwählen!
Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Bluhm