Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Gabriele Katzmarek | SPD | 273 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Volker Kauder | CDU/CSU | 285 - Rottweil - Tuttlingen | Nicht beteiligt | |
Stefan Kaufmann | CDU/CSU | 258 - Stuttgart I | Dafür gestimmt | |
Uwe Kekeritz | DIE GRÜNEN | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Ulrich Kelber | SPD | 96 - Bonn | Dafür gestimmt | |
Ronja Kemmer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Marina Kermer | SPD | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Katja Keul | DIE GRÜNEN | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Sven-Christian Kindler | DIE GRÜNEN | 42 - Stadt Hannover II | Dagegen gestimmt | |
Georg Kippels | CDU/CSU | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Katja Kipping | DIE LINKE | 159 - Dresden I | Dagegen gestimmt | |
Cansel Kiziltepe | SPD | 83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost | Dagegen gestimmt | |
Arno Klare | SPD | 118 - Mülheim - Essen I | Dafür gestimmt | |
Volkmar Klein | CDU/CSU | 148 - Siegen-Wittgenstein | Dafür gestimmt | |
Maria Klein-Schmeink | DIE GRÜNEN | 129 - Münster | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Klimke | CDU/CSU | 22 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Lars Klingbeil | SPD | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Dagegen gestimmt | |
Axel Knoerig | CDU/CSU | 33 - Diepholz - Nienburg I | Dafür gestimmt | |
Tom Koenigs | DIE GRÜNEN | 173 - Gießen | Dagegen gestimmt | |
Jens Koeppen | CDU/CSU | 57 - Uckermark - Barnim I | Dafür gestimmt | |
Bärbel Kofler | SPD | 225 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Daniela Kolbe | SPD | 152 - Leipzig I | Nicht beteiligt | |
Birgit Kömpel | SPD | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dafür gestimmt |
Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.
Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.
In Zukunft werden gespeichert:
- Angaben, wann wer mit wem telefoniert
- Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
- Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).
Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.
Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.
Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.