Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Stephan Albani | CDU/CSU | 27 - Oldenburg - Ammerland | Dafür gestimmt | |
Katrin Albsteiger | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Peter Altmaier | CDU/CSU | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Luise Amtsberg | DIE GRÜNEN | 5 - Kiel | Nicht beteiligt | |
Kerstin Andreae | DIE GRÜNEN | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Niels Annen | SPD | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Ingrid Arndt-Brauer | SPD | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Rainer Arnold | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Artur Auernhammer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heike Baehrens | SPD | 263 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Annalena Baerbock | DIE GRÜNEN | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Bahr | SPD | 252 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | 248 - Bad Kissingen | Nicht beteiligt | |
Heinz-Joachim Barchmann | SPD | 51 - Helmstedt - Wolfsburg | Dafür gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb - Sigmaringen | Nicht beteiligt | |
Katarina Barley | SPD | 204 - Trier | Dafür gestimmt | |
Doris Barnett | SPD | 208 - Ludwigshafen/Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Klaus Barthel | SPD | 224 - Starnberg | Dagegen gestimmt | |
Norbert Barthle | CDU/CSU | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dafür gestimmt | |
Matthias Bartke | SPD | 19 - Hamburg-Altona | Dafür gestimmt | |
Sören Bartol | SPD | 171 - Marburg | Dafür gestimmt | |
Dietmar Bartsch | DIE LINKE | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Bärbel Bas | SPD | 115 - Duisburg I | Dafür gestimmt | |
Helmut Günter Baumann | CDU/CSU | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Marieluise Beck | DIE GRÜNEN | 54 - Bremen I | Dagegen gestimmt |
Union und SPD haben die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren beschlossen. Die Koalitionsfraktionen entschieden sich kurzfristig dazu, das umstrittene Gesetz auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche zu setzen.
Das Gesetz verpflichtet Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und ähnliche Zugangsanbieter zum Speichern sogenannter Verkehrsdaten.
In Zukunft werden gespeichert:
- Angaben, wann wer mit wem telefoniert
- Angaben über die genutzte IP-Adresse im Internet (jeweils für die Dauer von zehn Wochen)
- Angaben über den Standort bei Nutzung des Mobilfunknetzes, etwa bei Telefonaten, dem verschicken von SMS oder dem Verbinden mit dem Internet (für die Dauer von vier Wochen).
Die Inhalte der Kommunikation werden eigentlich nicht gespeichert. Eine Aunahme bildet wohl die SMS, deren Inhalte technisch bedingt mitgespeichert werden. Der Zugriff auf die Daten durch Ermittlungsbehörden soll laut Union und SPD nur erlaubt sein, wenn es der Aufklärung oder der Verhinderung von besonders schweren Straftaten, etwa im Bereich Terrorismus oder Kinderpornografie, dient und ein Richter seine Zustimmung gegeben hat. Die Regierungskoalition erhofft sich, dass mithilfe der gespeicherten Daten Straftaten besser aufgeklärt und die Gefahrenabwehr gestärkt wird.
Ein besonders umstrittener Punkt in den Gesetz ist der neue Straftatbestand der Datenhehlerei. In Zukunft soll das zugänglich machen von illegal beschafften Daten unter Strafe gestellt werden. Kritiker befürchten, dass Whistleblower und investigative Journalisten zukünftig für ihre Arbeit strafrechtlich belangt werden könnten.
Die Opposition sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren u.a., dass mit einer anlasslosen Datenspeicherung die Unschuldsvermutung abgeschafft werde. Nach Ansicht der Kritiker könne eine Vorratsdatenspeicherung Terrorismus oder Kriminalität auch nicht verhindern, wie etwa der Anschlag auf die französische Satirezeitschrift Charlie Hebdo bewiesen habe (in Frankreich existiert eine Vorratsdatenspeicherung). Außerdem würde mit der Vorratsdatenspeicherung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dies ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen.
Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten alte Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung wiederholt gekippt.