Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hermann Gröhe | CDU/CSU | 108 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Gabriele Groneberg | SPD | 32 - Cloppenburg - Vechta | Dafür gestimmt | |
Michael Groß | SPD | 122 - Recklinghausen II | Dafür gestimmt | |
Michael Grosse-Brömer | CDU/CSU | 36 - Harburg | Dafür gestimmt | |
Astrid Grotelüschen | CDU/CSU | 28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land | Dafür gestimmt | |
Annette Groth | DIE LINKE | 293 - Bodensee | Dafür gestimmt | |
Uli Grötsch | SPD | 235 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Markus Grübel | CDU/CSU | 261 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Manfred Grund | CDU/CSU | 189 - Eichsfeld - Nordhausen - Unstrut-Hainich-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Nicht beteiligt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dafür gestimmt | |
Herlind Gundelach | CDU/CSU | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Gunkel | SPD | 164 - Erzgebirgskreis I | Dafür gestimmt | |
Fritz Güntzler | CDU/CSU | 53 - Göttingen | Dafür gestimmt | |
Olav Gutting | CDU/CSU | 278 - Bruchsal - Schwetzingen | Nicht beteiligt | |
Gregor Gysi | DIE LINKE | 84 - Berlin-Treptow-Köpenick | Dafür gestimmt | |
Christian Haase | CDU/CSU | 136 - Höxter - Lippe II | Dafür gestimmt | |
Bettina Hagedorn | SPD | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Rita Hagl-Kehl | SPD | 227 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
André Hahn | DIE LINKE | 158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | Dafür gestimmt | |
Florian Hahn | CDU/CSU | 222 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Anja Hajduk | DIE GRÜNEN | 21 - Hamburg-Nord | Dafür gestimmt | |
Metin Hakverdi | SPD | 23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg | Dafür gestimmt | |
Ulrich Hampel | SPD | 127 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt |
In Deutschland war bislang lediglich der Stimmenkauf verboten. Künftig sollen Abgeordnete und Ratsmitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Nicht als Vorteil gelten in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden. Auch Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig.
Kritik an dem Gesetz gibt es vor allem in Bezug auf die Formulierung "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung". Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwiesen zahlreiche Sachverständige* darauf, dass durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde. Denn einem korrupten Politiker sei in der Praxis kaum nachzuweisen, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe.
Ein Änderungsantrag der Grünen, die Formulierung zu ändern, wurde von Union und SPD abgelehnt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ist der Weg frei für die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Diese hatte Deutschland 2003 zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt.
Hintergründe zum Thema "Abgeordnetenbestechung" und zum schwierigen Zustandekommen des Gesetzentwurfes lesen Sie hier im abgeordnetenwatch.de-Blog.
Wie stimmten die Abgeordneten nach Partei, Geschlecht, Alter? Mit dem interaktiven Bundestagsradar von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL ONLINE finden Sie es heraus:
* Anmerkung der Redaktion: Zu den Sachverständigen, die bei den Anhörung den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt kritisierten, gehörte auch abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. abgeordnetenwatch.de tritt für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher ein. Eine Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" haben in den vergangenen Monaten über 50.000 Menschen unterzeichnet.