Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Hans-Joachim Fuchtel | CDU/CSU | 280 - Calw | Dafür gestimmt | |
Alexander Funk | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dafür gestimmt | |
Sigmar Gabriel | SPD | 49 - Salzgitter - Wolfenbüttel | Nicht beteiligt | |
Ingo Gädechens | CDU/CSU | 9 - Ostholstein - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Thomas Gambke | DIE GRÜNEN | 228 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Matthias Gastel | DIE GRÜNEN | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt | |
Peter Gauweiler | CDU/CSU | 220 - München-Süd | Nicht beteiligt | |
Thomas Gebhart | CDU/CSU | 212 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Gehrcke-Reymann | DIE LINKE | 183 - Frankfurt am Main II | Dafür gestimmt | |
Kai Gehring | DIE GRÜNEN | 120 - Essen III | Dafür gestimmt | |
Michael Gerdes | SPD | 125 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Alois Gerig | CDU/CSU | 276 - Odenwald - Tauber | Dafür gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 292 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 266 - Neckar-Zaber | Dafür gestimmt | |
Cemile Giousouf | CDU/CSU | 138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dafür gestimmt | |
Iris Gleicke | SPD | 197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen | Dafür gestimmt | |
Nicole Gohlke | DIE LINKE | 220 - München-Süd | Dafür gestimmt | |
Diana Golze | DIE LINKE | 60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dafür gestimmt | |
Josef Göppel | CDU/CSU | 241 - Ansbach | Dafür gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Ulrike Gottschalck | SPD | 168 - Kassel | Dafür gestimmt | |
Philipp Graf von und zu Lerchenfeld | CDU/CSU | 233 - Regensburg | Enthalten | |
Kerstin Griese | SPD | 105 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Reinhard Grindel | CDU/CSU | 35 - Rotenburg I - Heidekreis | Enthalten | |
Ursula Groden-Kranich | CDU/CSU | 206 - Mainz | Dafür gestimmt |
In Deutschland war bislang lediglich der Stimmenkauf verboten. Künftig sollen Abgeordnete und Ratsmitglieder mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe belangt werden können, wenn sie einen "ungerechtfertigten Vorteil" für sich oder Dritte fordern und dafür im Rahmen ihres Mandats "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung" vornehmen oder unterlassen. Nicht als Vorteil gelten in diesem Zusammenhang die Übernahme von politischen Mandaten oder Funktionen sowie die Annahme von gesetzlich erlaubten Parteispenden. Auch Spenden direkt an Abgeordnete sind weiterhin zulässig.
Kritik an dem Gesetz gibt es vor allem in Bezug auf die Formulierung "Handlungen im Auftrag oder auf Weisung". Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags verwiesen zahlreiche Sachverständige* darauf, dass durch diese Formulierung die Wirksamkeit des Gesetzes massiv eingeschränkt würde. Denn einem korrupten Politiker sei in der Praxis kaum nachzuweisen, dass er im Auftrag oder auf Weisung gehandelt habe.
Ein Änderungsantrag der Grünen, die Formulierung zu ändern, wurde von Union und SPD abgelehnt.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung ist der Weg frei für die Ratifizierung einer UN-Konvention gegen Korruption. Diese hatte Deutschland 2003 zwar unterzeichnet, aber bislang nicht umgesetzt.
Hintergründe zum Thema "Abgeordnetenbestechung" und zum schwierigen Zustandekommen des Gesetzentwurfes lesen Sie hier im abgeordnetenwatch.de-Blog.
Wie stimmten die Abgeordneten nach Partei, Geschlecht, Alter? Mit dem interaktiven Bundestagsradar von abgeordnetenwatch.de und SPIEGEL ONLINE finden Sie es heraus:
* Anmerkung der Redaktion: Zu den Sachverständigen, die bei den Anhörung den Gesetzentwurf in diesem zentralen Punkt kritisierten, gehörte auch abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. abgeordnetenwatch.de tritt für ein wirksames Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupflöcher ein. Eine Petition "Abgeordnetenbestechung bestrafen!" haben in den vergangenen Monaten über 50.000 Menschen unterzeichnet.