Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Rudolf Henke
Antwort von Rudolf Henke
CDU
• 29.01.2010

(...) es ist zutreffend, dass grundsätzlich auch Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) den Zusatzbeitrag zahlen müssen. (...) Jedes versicherte Mitglied sollte sich das Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Kasse ansehen und erst danach über einen eventuellen Wechsel entscheiden. Der gezielt erweckte Eindruck, die Ausübung des Sonderkündigungsrechts sei sinnlos, weil früher oder später alle Versicherungen Zusatzbeiträge erheben würden, ist derzeit jedenfalls nicht gerechtfertigt. (...)

E-Mail-Adresse