Frage an Rudolf Henke von Frank N. bezüglich Gesundheit
Werter Herr Rudolf Henke!
Ich habe nur zwei aber sehr wichtige Fragen.
Die Zusatzbeträge für die Krankenkassen ist ja ein Thema, welches für sozialen Zündstoff sorgt
Ich ALGII -Empfänger und bekomme nur die Grundversorgung, habe also kein Einkommen. Warum soll ich diesen Zusatzbeitrag bezahlen, zu mal dieser sehr unsozial ist.
Warum werden die Sozialabgaben auf die Steuern umgelegt und auf alle Einkommen angerechnet, also auch für die sehr gut Verdienenden (Millionäre)
Die Privatversicherungen gehören in dieser weise abgeschafft. Sonderbehandlungswünsche könnte man Privat versichern, aber nicht die Grundleistungen.
Danke
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
es ist zutreffend, dass grundsätzlich auch Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) den Zusatzbeitrag zahlen müssen. Versicherte haben aber im Falle der Erhebung von Zusatzbeiträgen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können zu Krankenkassen mit einer besseren finanziellen Situation wechseln. Allerdings sollten bei einer solchen Entscheidung auch andere Aspekte wie eine wohnortnahe Betreuung oder die Zufriedenheit mit dem Angebot der bisherigen Krankenkasse eine Rolle spielen. Jedes versicherte Mitglied sollte sich das Preis-Leistungs-Verhältnis seiner Kasse ansehen und erst danach über einen eventuellen Wechsel entscheiden. Der gezielt erweckte Eindruck, die Ausübung des Sonderkündigungsrechts sei sinnlos, weil früher oder später alle Versicherungen Zusatzbeiträge erheben würden, ist derzeit jedenfalls nicht gerechtfertigt.
Die Jobcenter können jedoch bei Leistungsempfängern nach dem SGB II die Zusatzbeiträge übernehmen, wenn z. B. ein Wechsel wegen besonderer Versicherungsleistungen der bisherigen Kasse nicht zumutbar ist. Empfänger von Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter müssen die Zusatzbeiträge generell nicht selbst zahlen. Seit Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Beitragsveränderungen ein wiederkehrender und an sich gewohnter Vorgang. Neu ist, dass dieser Vorgang im Rahmen des Gesundheitsfonds transparenter geworden ist. 2009 standen der Gesetzlichen Krankenversicherung Mittel in Höhe von rund 167 Milliarden Euro zur Verfügung. 2010 wird diese Summe auf voraussichtlich 170 Milliarden Euro anwachsen. Die Gemeinschaft der Steuerzahler trägt in diesem Jahr mit einen Solidarbeitrag in Höhe von 15,7 Milliarden Euro zu den Mitteln der Gesetzlichen Krankenkassen bei.
Mit freundlichen Grüßen
Rudolf Henke