Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

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Antwort von Gudrun Kopp
FDP
• 30.04.2013

(...) Das Abgeordnetengesetz regelt, dass sich die so genannte Abgeordnetenentschädigung nach der Besoldung von Bundesrichtern bei einem Obersten Gerichtshof (Besoldungsgruppe R6) und der Besoldung von Wahlbeamten auf Zeit (das sind zum Beispiel Oberbürgermeister) von Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern richten soll (Besoldungsgruppe B6). Diese Orientierungsgröße wurde verfassungsrechtlich so gewählt, weil man die Verantwortung und Belastung von Abgeordneten, Richtern und Wahlbeamten für vergleichbar hält. Der Vorteil bei der Wahl einer Orientierungsgröße ist, dass es auf diese Weise einen objektiven Maßstab für die Diäten gibt und Transparenz sowie Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. (...)

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