(...) Zunächst zu Ihrer ersten Frage. Ich halte eine Erhöhung der Einkommen/Diäten Einkommenng>Abgeordneten in diesen Zeiten nicht für nicht angemessen und hätte diese Frage gerne anders gelöst. (...)
(...) Für uns steht nach den Gesprächen im Koalitionsausschuss fest, dass wir die Kindererziehungszeiten signifikant verbessern wollen. Allerdings geht es hier auch um ganz erhebliche Kosten von bis zu 13 Milliarden Euro - je nach Ausgestaltung. (...)
(...) Das Abgeordnetengesetz regelt, dass sich die so genannte Abgeordnetenentschädigung nach der Besoldung von Bundesrichtern bei einem Obersten Gerichtshof (Besoldungsgruppe R6) und der Besoldung von Wahlbeamten auf Zeit (das sind zum Beispiel Oberbürgermeister) von Kommunen mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern richten soll (Besoldungsgruppe B6). Diese Orientierungsgröße wurde verfassungsrechtlich so gewählt, weil man die Verantwortung und Belastung von Abgeordneten, Richtern und Wahlbeamten für vergleichbar hält. Der Vorteil bei der Wahl einer Orientierungsgröße ist, dass es auf diese Weise einen objektiven Maßstab für die Diäten gibt und Transparenz sowie Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. (...)
(...) Aber Sie haben völlig Recht, dass ein neues Wahlrecht beschlossen wurde, das völlig unnötig die Zahl der Abgeordneten weiter erhöhen kann. Wir haben deshalb auch nicht zugestimmt. (...)