Bundestag 2009-2013 - Fragen & Antworten

Portrait von Ulrich Kelber
Antwort von Ulrich Kelber
SPD
• 09.02.2010

(...) Wer Steuern in Höhe von einer Millionen Euro und mehr hinterzieht, muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes in jedem Fall ins Gefängnis und kann sich nicht mit einer Bewährungsstrafe und Geldstrafe "freikaufen". Ich bin mit den drei aktuellen Fällen nicht im Detail vertraut, möchte aber darauf hinweisen, dass die rechtliche Prüfung im Fall Liechtenstein ergab, dass sich Ermittlungsbeamte sogar strafbar machen könnten, wenn sie Angebote zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung nicht nutzten. Im aktuellen Mannheimer Fall soll es sogar unwahrscheinlich sein, dass es sich um Daten-Diebstahl handelt, weil der Vermögensverwalter die Daten im Rahmen seiner Tätigkeit erhalten hat. (...)

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