(...) Wenn ein Anbieter jedoch die nach Erreichen der Volumengrenze eintretende Drosselung nur selektiv vornimmt und eigene Angebote sowie die von Kooperationspartnern von der Drosselung ausnimmt, so verstößt dies gegen die Grundsätze der Netzneutralität. Diese Privilegierung von bestimmten Angeboten entspricht einem Ausnutzen der Marktmacht, da die Telekom als Netzbetreiber an einem Flaschenhals sitzt, dessen Durchgang sie kontrolliert. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund kritisiere ich die Pläne der Telekom, das Rad der „Internetgeschichte“ wieder zurückdrehen zu wollen. In dem Modell der Telekom sollen bestimmte Inhalte von der Drosselung befreit und somit besser gestellt werden. (...)
(...) der geplanten Abschaffung der Daten-Flat-Rates bei der Deutschen Telekom. (...) Hoch problematisch sind die Pläne im Bezug auf die von Ihnen angesprochene Netzneutralität, welche in § 41a des Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben ist. (...)
(...) Die Gewährleistung von Netzneutralität wollen wir als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich regeln und definieren. Einzelne Anbieter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen gleichberechtigte Möglichkeiten haben, ihre Dienste und Anwendungen zu verbreiten. (...)
(...) Auch wenn mit einer Drosselung der DaDrosselung der Datengeschwindigkeit016 zu rechnen ist und diese dann für neu abgeschlossene Verträge gelten soll, kann ich Ihre Verärgerung über die Ankündigung der Telekom nachvollziehen. Es darf nicht sein, dass der Datenverkehr in den Netzen behindert oder verlangsamt wird und einzelne Dienste bevorzugt werden. (...)