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Stephan Harbarth
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Frage von Stefan K. •

Frage an Stephan Harbarth von Stefan K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Herr Dr. Harbarth,

mit großer Sorge verfolge ich, wie viele andere Bürger, die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszunehmen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können. Weil es ohne Netzneutralität weder Google gäbe, noch Facebook, noch Wikipedia, noch Ebay, und schon gar keine Blogs und kleine Shops. Ohne Netzneutralität gabe es nur BtX mit 16 Millionen Farben.

Was gedenken Sie und die Regierung angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen?

Freundliche Grüße
Stefan Klug

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klug,

vielen Dank für Ihre Email bzgl. der geplanten Abschaffung der Daten-Flat-Rates bei der Deutschen Telekom.

Die Telekom plant, die Datenmengen, die mit Hochgeschwindigkeit geladen werden können, monatlich zu reduzieren. Hoch problematisch sind die Pläne im Bezug auf die von Ihnen angesprochene Netzneutralität, welche in § 41a des Telekommunikationsgesetzes festgeschrieben ist.

Die Bundesnetzagentur hat sich mittlerweile als zuständige Regulierungsbehörde eingeschaltet, um das im Telekommunikationsgesetz verankerte Prinzip der Netzneutralität im Bezug auf die neuen Vertragsbedingungen der Telekom zu prüfen.

Es kann nicht sein, dass die Dienste durch die Telekom willkürlich verschlechtert werden und der Datenverkehr in den Netzen behindert oder verlangsamt wird. Es darf vor allem nicht sein, dass die Telekom ihre eigenen Dienste bevorzugt, indem deren Nutzung nicht auf das konsumierte Datenvolumen angerechnet wird. Sie würde dadurch ihre Stellung am Markt auf Kosten des Wettbewerbs und damit der Verbraucher ausbauen. Sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Sicherstellung der Netzneutralität nicht ausreichen, ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage im TKG zum Erlass einer Rechtsverordnung nun schnell zu nutzen.

Letztlich darf jedoch aber nicht vergessen werden, dass die Deutsche Telekom AG ein börsennotiertes DAX-Unternehmen ist, also kein Staatsunternehmen. Insofern hat die Deutsche Telekom AG wie jedes andere Unternehmen einen eigenständigen Spielraum, was die Angebotsgestaltung betrifft. Gerade die Vielfalt der Anbieter und der Tarifstrukturen mit unterschiedlichen Kostenmodellen, die seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes möglich geworden sind, bieten für Verbraucher viele Vorteile und kommen den unterschiedlichen Bedürfnissen entgegen. Insofern hat jeder Bürger auch die Möglichkeit durch einen Anbieterwechsel Druck auf die Deutsche Telekom AG auszuüben, die angekündigte Änderung nochmals zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth