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Holger Krestel
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Frage von Christoph H. •

Frage an Holger Krestel von Christoph H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Holger Krestel,

mit großer Sorge verfolge ich wie viele andere Bürger die kürzlich bekannt gewordenen Pläne der Deutschen Telekom. Dabei ist die sogenannte "Drossel" noch das kleinere Problem. Hier plädiere ich dringend dafür, dass der Verbraucherschutz dafür sorgen sollte, dass sich solche Angebote nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen dürfen.

Der eigentliche Grund, weswegen ich mich an Sie wende und weswegen ich auch die Kategorie "Demokratie und Bürgerrechte" gewählt habe, sind die Telekom-Pläne, eigene und die Inhalte von Kooperationspartnern in ihren Leitungsnetzen von der Drossel auszuschließen. Das bedeutet: Inhalte eigener angeschlossener Unternehmen und Inhalte von Kooperationspartnern werden bevorzugt.

Das ist ein klarer und krasser Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität. Nun ist "Netzneutralität" leider ein sperriger Begriff. Doch es ist politisch dringend notwendig, ihn in seiner ganzen Tragweite zu verstehen. Das Internet existiert überhaupt nur in der Form, wie wir es kennen, weil die Betreiber der Einzelnetze, aus denen es letztlich besteht, sich dem Prinzip unterwerfen, unbesehen die Daten anderer Einzelnetze ins eigene Netz zu lassen und wenn nötig weiterzuleiten. Wichtig ist dabei das Wort "unbesehen". Netzneutralität bedeutet, alle Internet-Datenpakete innerhalb eines Internet-Betreibernetzes unabhängig von deren Ursprung und Ziel gleich zu behandeln.

Warum das so wichtig ist? Weil nur durch eine garantierte Netzneutralität kleine und mittelständische Unternehmen im Internet auf Augenhöhe mit Großunternehmen konkurrieren können.

Was gedenken Sie und die Regierung angesichts dieser massiven Bedrohung des wichtigsten Mediums des 21. Jahrhunderts zu unternehmen und wollen Sie dafür eintreten das der Internetzugang als Grundrecht für jeden Gesetz wird oder bleibt es bei einem Internetzugangsausbau wie in Entwicklungsländern?

viele Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hofer,

vielen Dank für Ihre Frage.

wenn ein Provider es grundsätzlich vorzieht, Verträge mit volumenbasierten Tarifen anstatt mit Flatrates anzubieten, so ist dies eine unternehmerische Entscheidung, deren Bewertung nicht Aufgabe der Politik ist.

Wenn ein Anbieter jedoch die nach Erreichen der Volumengrenze eintretende Drosselung nur selektiv vornimmt und eigene Angebote sowie die von Kooperationspartnern von der Drosselung ausnimmt, so verstößt dies gegen die Grundsätze der Netzneutralität. Diese Privilegierung von bestimmten Angeboten entspricht einem Ausnutzen der Marktmacht, da die Telekom als Netzbetreiber an einem Flaschenhals sitzt, dessen Durchgang sie kontrolliert. Eine solche Diskriminierung von Wettbewerbern widerspricht den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft.

Im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde auf Initiative der Koalitionsfraktionen im Jahre 2011 ein § 41a TKG eingefügt. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, grundsätzliche Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung sowie den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen im Internet festzulegen. Die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde hat auf Grundlage des § 41a TKG bereits heute die Möglichkeit, in einer technischen Richtlinie Mindestanforderungen und technische Details festzulegen.

Die Pläne der Telekom haben derzeit das Jahr 2016 zum Ziel. Der verbleibende Zeitraum ermöglicht eine Regulierung durch die hierfür zuständige Bundesnetzagentur auf der Grundlage des durch § 41a TKG geschaffenen Rechtsrahmens.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Krestel