Bundestag 2005-2009 - Fragen & Antworten

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort von Ulla Schmidt
SPD
• 29.04.2009

(...) Diese Regelung besteht zum Beispiel für einen Teil der aus der Türkei und aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Sie müssen dabei bedenken, dass die Familienangehörigen zum großen Teil nur deshalb nicht ebenfalls nach Deutschland nachgezogen sind, da die Mitversicherung für Familienangehörige auch im jeweiligen Heimatland greift. Damit sind sie zwar in Deutschland versichert, sind aber den im jeweiligen Heimatland geltenden Bestimmungen über die Leistungen der Krankenversicherung unterworfen. (...)

Portrait von Norbert Königshofen
Antwort von Norbert Königshofen
CDU
• 21.01.2009

(...) Will der behinderte Mensch die behinderungsbedingten Aufwendungen nicht einzeln nach § 33 EStG belegen, so kann er auf den Pauschbetrag nach § 33b EStG zurückgreifen. In bestimmten Fällen kann ein Mensch mit Behinderung neben dem Pauschbetrag zusätzlich Aufwendungen nach § 33 EStG geltend machen. Diese Möglichkeit wurde durch eine Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz 2008 verbessert. (...)

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