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Lothar Binding
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Frage von Sven W. •

Frage an Lothar Binding von Sven W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Binding,

warum haben sie der Erbschaftssteuerreform zugestimmt?

Es ist für mich unverständlich wie ein Land mit so vielen Tüftlern und somit auch für sehr viel wohlstandsorgenden Menschen eine Bestrafungssteuer auf das erarbeitete Kapital belässt.

Ich habe jahrelang auf mein Gehalt und meine Gewinne aus Spekulationen durch Geldanlagen schon jede Menge Steuern in Form von Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer, Grundsteuer usw. bezahlt. Sie bestrafen hiermit den Erhalt von Wohlstand und Kapital. Mehrleistung soll sich nicht mehr lohnen. Erinnert mich irgendwie an die DDR!

Ausserdem habe ich in meinem Freundeskreis sehr viele Personen, die sehr wichtig für dieses Land sind. Diese Menschen sind schon oder werden in die benachbarte Schweiz oder Österreich auswandern. Somit haben sie dann nicht einmal die Einkommenssteuer von diesen wohlhabenden Personen. Somit zerstört diese Neidsteuer noch mehr!

Eigentlich erwarte ich von Baden-Württemberg und Bayern, welche zu den erfolgreichsten Regionen der EU gehören und Hauptzahler des Bundes ist für den Länderfinanzausgleich mehr Verantwortung über ihr Geschaffenes. Somit müssten sie dann auch mehr Druck bei wichtigen Entscheidungen auf den Bund ausüben!

Es ist mir natürlich auch bewusst, dass Menschen welche mehr Besitzen und mehr können, auch mehr für ein Land leisten müssen. Nur dass tun diese denke ich schon sowieso. Wie z.B. durch sehr viele und grosszügige Spenden. Denn der Staat kann ja nicht mehr alle Aufgaben für die Bürger wahrnehmen.

Mit freundlichen Grüssen
Sven Wilhelm

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wilhelm,

vielen Dank für Ihre Fragen. Einige Vorbemerkungen zu Ihren Formulierungen:

Sie schreiben: „Bestrafungssteuer“. Aber Erben ist ja keine Straftat und der Erbe erhält im Gegenteil einen leistungslosen Zufluss, also eine Art Belohnung für den Fleiß und den Erfolg seiner Vorfahren.

Sie schreiben: „Ich habe jahrelang auf mein Gehalt… schon jede Menge Steuern in Form von Einkommenssteuer, Abgeltungssteuer, Grundsteuer usw. bezahlt…“. Sie vergessen zu erwähnen, dass Sie auf diese versteuerten Einkommen, Gewinne etc. überhaupt keine Erbschaftsteuer bezahlen sollen und erwecken so einen falschen Eindruck der Ihre Erinnerung durcheinander bringt.

Zum Länderfinanzausgleich nur soviel: Bayern hat über 30 Jahre aus dem Länderfinanzausgleich Gelder erhalten. Nicht sehr viel – aber schon wenige Jahre nachdem Bayern vom Empfängerland zum Geberland gewechselt war, den Länderfinanzaugleich zu beklagen, zeigt ein merkwürdiges Verständnis von Solidarität. Es ist auch lohnend sich die Bundesförderung einzelner Länder und Spezialaufgaben einzelner zum Nutzen aller Länder, wie z.B. Schiffbau oder Kohle/Stahlproduktion, anzusehen, um Verwerfungen zwischen den Ländern besser beurteilen zu können.

Es ist großartig, dass viele Menschen großzügig Spenden. Aber die Staatsaufgaben, also die Aufgaben der Gemeinschaft, müssen auch gemeinschaftlich definiert werden und können nicht der Willkür privater Entscheidungen unterworfen werden. Hier ist es wichtig zwischen Almosengesellschaft (wie im Mittelalter und noch weit bis ins 19. Jahrhundert üblich) und Sozialstaat zu unterscheiden. Sie bemerken auch am jüngsten Beispiel einer Krise, der Finanzkrise, wie schnell neoliberale Ideologen nach dem Staat rufen…

Nun einige fachliche und politische Überlegungen zu Ihrer Frage, warum ich der Erbschaftsteuergesetzgebung zugestimmt habe. Ich hätte noch lieber zugestimmt, wenn die CSU/CDU auf eine Reihe von komplizierten Regelungen verzichtet hätte und der Steuertarif einschließlich der Definitionen der Steuerklassen eine bessere und gerechtere Struktur gehabt hätte.

1. Warum überhaupt Erbschaftsteuer?

Meine Antwort beleuchtet den Kompromiss, den die SPD-Bundestagsfraktion bei der Neuregelung des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts mit dem Koalitionspartner und den Bundesländern erzielt hat. Die Erbschaftsteuer wurde erhalten und damit das Hauptziel der SPD Fraktion erreicht. Es wurden wichtige Weichen für ein gerechtes und solidarisches Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gestellt und zentrale sozialdemokratische Zielsetzungen durchgesetzt:

Wie aber sieht eine gerechte Besteuerung einer Erbschaft eigentlich aus? Darf der Staat in Erbschaften zwischen Verwandten überhaupt eingreifen? Wäre es nicht besser, die Erbschaftsteuer einfach komplett abzuschaffen?

Diese Fragen markieren unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen für die Gestaltung des Erbschaftsteuersystems, die in den parlamentarischen Beratungen debattiert wurden.

2. Die Schere zwischen Arm und Reich – eine politische Vorbemerkung

Obwohl wir in den vergangenen 10 Jahren die Steuern für die schwächeren Einkommen gesenkt haben und viele Schlupflöcher in Form von Steuersparmodellen für die starken Einkommen geschlossen haben, öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich weiterhin. Das hat zwei wichtige Ursachen:

• Die Reallohnentwicklung ist schwächer als die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, denn die Reallöhne sind zu lange gesunken.
• Die Erträge aus Vermögen entwickeln sich stark auseinander. Damit ist die Vermögensverteilung eine der Ursachen für das Auseinanderdriften von Arm und Reich.

Die Erbschaftsteuer stellt eine der wichtigsten Möglichkeiten dar, hier in Richtung Gerechtigkeit und Chancengleichheit zu wirken.

3. ...und wenn ich dann gestorben bin, muss ich noch mal Steuern bezahlen.

Bei einigen Unternehmensbesuchen und Diskussionen haben meine Gesprächspartner gelegentlich mit fast identischen Argumenten die prinzipielle Legitimation einer Steuer auf vererbtes oder verschenktes Vermögen bezweifelt. Dabei wurde mir häufig deutlich, dass Manche nur wenig Verständnis für die politischen und fiskalischen Ziele aufbringen, die wir mit der Reform der Erbschaftsteuer anstreben. Fiskalisch bedeutet „die Staatskasse betreffend“; Fiskus meint die gesamte Staatskasse, also den Bundeshaushalt, alle Länderhaushalte, alle Kommunalhaushalte und die Haushalte der Sozialkassen.
Ein Familienunternehmer erläutert mir etwa sein Eigentumsverständnis und die befürchteten Folgen der Erbschaftsbesteuerung: Er habe sein Einkommen und die Gewinne seines Unternehmens stets ordnungsgemäß versteuert, das gesamte Betriebsvermögen sei also versteuert. Wenn sein Sohn oder seine Tochter, die das Unternehmen weiterführen, Erbschaftsteuer bezahlen müssten, so sei dies in seinen Augen eine ungerechte Doppelbelastung.

Der Unternehmer denkt an die Fortführung seines Betriebs, er möchte ihn über
seinen Tod hinaus erhalten wissen und sein Vermögen und seine Arbeitnehmer
schützen. Und er möchte seinen Nachkommen natürlich etwas hinterlassen, sie
materiell absichern und sie die Früchte seiner Arbeit ernten lassen.

Seine Argumentation ist daher verständlich, denn sie bezeugt seinen persönlichen Einsatz für seine Familie, seine Leistungsbereitschaft, sein gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein; sie ist aber falsch, denn Unternehmer und Erbe sind zwei verschiedene Personen. Das Betriebsvermögen ist zwar versteuert – als Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer dient allerdings der Vermögenszuwachs beim Erben. Sohn oder Tochter haben bislang keine Steuern auf ihr „neues“ Vermögen bezahlt, dies geschieht erst mit der Erbschaftsteuer.

4. Am besten: Erbschaftsteuer abschaffen!

Strassen abschaffen, Polizei abschaffen, Schulen abschaffen, Theater abschaffen…

… für jede Steuer gibt es von irgend einer Seite den Vorschlag, sie abzuschaffen. Man spart den Verwaltungsaufwand, der Bürger hat mehr in der Tasche, viele leistungsstarke Bürgerinnen und Bürger drohen das Land zu verlassen, der Wirtschaft geht es besser, und „der Staat“ ist sowieso fast überflüssig, wenn nur jeder an sich selber denkt. Abgesehen davon, dass es viele Aufgaben der Gemeinschaft gibt, die ein einzelner Bürger nicht allein lösen kann, wäre die vollständige Steuerbefreiung des Erben auch ungerecht, denn andere Einkommen von Arbeitnehmern oder Freiberuflern werden ebenfalls versteuert – etwa Löhne und Gehälter, Renten, Honorare, Zinsen oder Dividenden. Von einer Abschaffung der Erbschaftsteuer würden in erster Linie Menschen profitieren, die hohe oder sehr hohe Vermögen – oft ohne eigenes Zutun – erben. Die öffentlichen Finanzierungsaufgaben würden noch stärker zulasten derjenigen Steuerzahler verschoben, die nichts oder nur wenig erben.

Der Verzicht auf eine Besteuerung würde folglich einen zentralen Grundsatz unseres Steuerrechts aushebeln, wonach jeder mit seinem Einkommen und gemäß seiner Leistungsfähigkeit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen muss. Leistungsfähigkeit messen wir am „Zufluss“ bei einer Person. Wir prüfen also, wie viel Vermögen jemand am Jahresende im Vergleich zum Jahresanfang hat. Dieser Zufluss soll besteuert werden, denn die individuelle Leistung ist in unserem System eng mit der solidarischen Verantwortung für die Gemeinschaft verknüpft. Starke Schultern können mehr tragen als schwache Schultern.
Dies gilt auch bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen. Wer etwas erbt, dem fließt leistungsloses Einkommen zu, für das er in der Regel keine Gegenleistung erbracht hat. Trotzdem vergrößert das Erbe sein Vermögen und erhöht seine finanzielle Leistungsfähigkeit. Die Erbschaftsteuer besteuert diese Bereicherung beim Erben.

Erben sehr hoher Vermögen außerhalb des engen familiären Bereiches werden künftig einen höheren Beitrag zum Steueraufkommen leisten als bisher. Kleinere und mittlere Erbschaften innerhalb der Kernfamilie, also an Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, bleiben in der Regel hingegen von der Steuer befreit oder führen zu einer niedrigeren Erbschaftsteuer. Wer ein Unternehmen erbt, wird steuerlich besonders bevorzugt, wenn – und nur wenn – er die Arbeitsplätze erhält, also insbesondere den Betrieb langfristig fortführt.

5. Soziale Gerechtigkeit und Erbschaftssteuer

Auch der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit spricht gegen eine Abschaffung der Steuer. Der Staat sorgt für die Infrastruktur und unterstützt die Armen. Seine Einnahmen bekommt er in Form von Steuern. Steuern werden nach den Möglichkeiten der Personen, also gemäß ihrer Leistungsfähigkeit erhoben. Erben haben Geld bekommen, für das sie nicht gearbeitet haben und daher ist eine Besteuerung gerecht. Die Erbschaftsteuer wirkt auch einer weiteren Zunahme der Vermögenskonzentration in den Händen einer sehr kleinen Gruppe entgegen. Die obersten 20 % der Haushalte in Deutschland verfügen über mehr als 70 % des Nettogesamtvermögens, die untersten 40 % der Haushalte hingegen nur über etwa 1 %.

Diese Relationen bilden nicht nur eine Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen ab, sondern auch von Lebenschancen. Ungleiche Einkommens- und Vermögensverhältnisse verschlechtern die Lebensumstände vieler Menschen deutlich. Denn der Zugang zu Bildungseinrichtungen, persönliche Lebenserwartung und Gesundheitszustand, soziale Aufstiegschancen und Konsummöglichkeiten stehen in engem Zusammenhang mit finanziellen Möglichkeiten.

Eine gerechte Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen trägt dazu bei,
die Auswirkungen ungleicher Startchancen abzufedern. Wir verlangsamen damit
den Prozess, dass einige ohne eigenes Zutun immer reicher werden und der
Abstand zu den Menschen mit weniger Einkommen und Vermögen weiter wächst.

6. Um wie viel Geld geht es?

In Deutschland kommt es jedes Jahr zu etwa 900.000 Erbschaften und 100.000 Schenkungen, bei denen Vermögen von einer Generation auf die nächste weitergegeben werden. Kinder erben das von den Eltern errichtete Familienheim; Enkel erhalten von der verstorbenen Großmutter ein Sparbuch, auf das diese viele Jahre lang eingezahlt hatte; der Juniorchef übernimmt das vom Gründer aufgebaute Unternehmen.

Das gesamte Erbschaftsteueraufkommen für alle Bundesländer wird im Schnitt allerdings von nur etwa 60.000 bis 70.000 Erben erbracht.. Bei gerade einmal 2.000 Betriebsvererbungen wurde Erbschaftsteuer fällig. Im Jahr 2006 beliefen sich die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer auf eine Summe von 3,8 Mrd. Euro. Im Durchschnitt entfiel also auf jeden dieser 70.000 Erben weniger als 60.000 Euro Erbschaftsteuer. Fast die Hälfte aller Erbschaften lag unter 100.000 Euro, nur 0,4 % hatten einen Wert von über 5 Millionen Euro. Den Löwenanteil des Steueraufkommens in Höhe von 54,4 % erbrachten diejenigen 3,1 % der Erbinnen und Erben, die ein Vermögen von mehr als 500.000 Euro erworben haben.

Bislang blieben in der Regel mehr als 90 % aller Erbschaften steuerfrei. Der überwiegende Teil der Erben bezahlte also keine Erbschaftsteuer an das Finanzamt. Das bleibt so – auch mit dem Inkrafttreten der Reform zum Jahresbeginn 2009.

Da also überhaupt nur große und sehr große Erbschaften besteuert werden, ist die stärkere Belastung von Erben hoher Vermögen, die wir bei der Reform ins Auge gefasst haben, richtig und gerecht. Mit Blick darauf, dass die Kluft zwischen Arm und Reich insbesondere aufgrund der auseinanderdriftenden vermögensbedingten Einkommen wächst, ist dies auch notwendig.

Im Zeitraum von 2006 bis 2015 werden nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes Vermögen – Immobilien-, Gebrauchs- und Geldvermögen – im Gesamtwert von etwa 2.546 Milliarden Euro, also 2,5 Billionen Euro, vererbt werden. Pro Jahr sind das etwa 250 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der Bundeshaushalt wird im kommenden Jahr ein Gesamtvolumen von etwa 290 Milliarden Euro haben.

Durch das neue Gesetz wird ein Erbschaftsteueraufkommen von gut 4 Milliarden Euro pro Jahr erwartet, also weniger als 2 % des jährlich vererbten Vermögens. Noch ein Vergleich: Aus dem Bundeshaushalt fließen jährlich 80 Milliarden € in die gesetzliche Rentenversicherung, also mehr als 20mal soviel wie das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer.

Nach meiner Auffassung könnten die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer künftig noch erhöht werden. Auch eine Anhebung auf 5 % wäre meiner Meinung nach sehr moderat und würde bei einem jährlichen Erbvolumen von 250 Mrd. € 12 Milliarden € Steueraufkommen generieren.

Zu bedenken ist allerdings, dass die hohen Freibeträge dazu führen, dass gegenwärtig nur etwa 7 % aller Erben Erbschaftssteuer bezahlen, also über 90 % aller Erben nichts bezahlen. So liegt die Steuer derjenigen, die sie bezahlen, im Regelfall heute deutlich über den erwähnten 2 %, die wir als Durchschnittswert errechnen.

7. Wem kommt die Erbschaftsteuer zugute?

Die jährlichen Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer fließen den Bundesländern zu. Besonders stark profitierten im Jahr 2006 die Länder Nordrhein- Westfalen mit 851 Millionen, Bayern mit 838 Millionen und Baden- Württemberg mit etwa 661 Millionen Euro Einnahmen. Die amtliche Steuerschätzung prognostiziert für das Jahr 2009 Einnahmen in Höhe von etwa 4,78 Mrd. Euro – natürlich auf der Grundlage der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Rechtslage.

Auf diese Einnahmen können die Länder nicht verzichten, denn schon heute erkennen wir gravierende Versäumnisse in den Ländern, z.B. in der Bildung – unserer wichtigsten Investition in die Zukunft. Es ist daher der falsche Weg, die Entscheidung über die Beibehaltung und Ausgestaltung des Erbschaftsteuerrechts den einzelnen Ländern zu überlassen, wie dies etwa die FDP gefordert hatte. Regionalisierung birgt das Risiko eines Steuersenkungswettbewerbs, wie wir ihn schon im Bereich der Steuerfahndung beobachten können, wo eine schlechte Steuerfahndung als „Standortvorteil“ angesehen wird. Einige der finanzstärkeren Länder könnten die Erbschaftsteuer ganz abschaffen, was die anderen Länder über den Länderfinanzausgleich und auch die Gesamtheit der Steuerzahler stärker belasten würde – ein Rückfall in die Kleinstaaterei.

Der Gesetzgeber ging stattdessen einen besseren und gerechteren Weg und erhielt die Gesamteinnahmen aus der Erbschaftsteuer für die Länder, um ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren und zu stärken. Dieses Geld können die Länder in ihre Infrastruktur, in moderne Schulen und Universitäten, in Lehrkräfte und Erzieherinnen, in soziale und ökologische Projekte investieren.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Lothar Binding