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Frage von Karl-Heinz J. •

Frage an Ulla Schmidt von Karl-Heinz J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schmidt,

ich beziehe mich auf den hier geschilderten Sachverhalt:
http://www.welt.de/print-wams/article128252/Krankenkassen_muessen_fuer_Eltern_von_Auslaendern_in_deren_Heimat_zahlen.html

Trifft es immer noch zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?

Falls ja, würde ich mich freuen zu erfahren, wie das heute noch sein kann und welche Schritte sie in diesem Fall zu unternehmen gedenken. Falls Sie keine unternehmen, wäre ich auch dafür an einer Begründung interessiert, in Zeiten in denen die ach so klammen Sozialkassen auf jeden Cent für deutsche Beitragszahler schauen.

Beste Grüße,
K-H. Jäger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

dieses Thema wurde hier bereits mehrfach ausführlich beantwortet.

Ja, zum Teil sind die im Ausland lebenden Familienangehörigen von ausländischen Arbeitnehmern über das deutsche Krankenversicherungssystem mit abgesichert. Diese Regelung besteht zum Beispiel für einen Teil der aus der Türkei und aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Sie müssen dabei bedenken, dass die Familienangehörigen zum großen Teil nur deshalb nicht ebenfalls nach Deutschland nachgezogen sind, da die Mitversicherung für Familienangehörige auch im jeweiligen Heimatland greift. Damit sind sie zwar in Deutschland versichert, sind aber den im jeweiligen Heimatland geltenden Bestimmungen über die Leistungen der Krankenversicherung unterworfen.

Der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entstehen durch diese Regelungen daher keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihren Heimatstaaten leben, sondern von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland nachzuziehen. Aufgrund der Abkommen entstehen somit keine Nachteile, sondern im Ergebnis Vorteile für die Versicherten in Deutschland. Insgesamt sind die Aufwendungen für die genannte Mitversicherung im Verhältnis zu den fast 170 Milliarden Euro, die für die Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen, außerordentlich gering.

Darüber hinaus würde ich Sie bitten, sich bei Fragen, die Sie an mich in meiner Funktion als Bundesministerin für Gesundheit richten, direkt an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden.

Wenn Sie uns schreiben wollen: info@bmg.bund.de

Oder rufen Sie an. Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums http://www.bmg.bund.de finden Sie die nach verschiedenen Themen sortierten Telefonnummern des Bürgertelefons.

Auch wenn jedes Schreiben an mich auf Abgeordnetenwatch von mir, einer Mitarbeiterin ode einem Mitarbeiter zumindest gelesen wird, kann ich wegen der sehr großen Zahl an Briefen und E-Mails, die ich jeden Tag erhalte, nicht alle persönlich beantworten. Dafür bitte ich Sie um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Ulla Schmidt