(...) Im Bereich der ambulanten Pflege gilt, dass Personen mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf den zusätzlichen Betreuungsbetrag nach § 45b SGB XI (bis zu 100 Euro bzw. 200 Euro monatlich) neben Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie zugelassenen Pflegediensten auch für Kosten von nach Landesrecht anerkannten regionalen Betreuungs- und Entlastungsangeboten, so genannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten nach § 45c SGB XI, in Anspruch nehmen können. (...)
(...) Die SPD fordert in ihrem Regierungsprogramm deshalb, den Unterhaltsvorschuss zu flexibilisieren. Priorität hat es jedoch, den Unterhaltsanspruch konsequent durchzusetzen, damit der Vorschuss erst gar nicht in Anspruch genommen werden muss. (...)
(...) Übersichtsaufnahmen bei Demonstrationen dienen der Gefahrenabwehr bzw. der Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern. (...)