Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter RzepkaPeter RzepkaCDU/CSU82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Krista SagerKrista SagerDIE GRÜNEN19 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Manuel SarrazinDIE GRÜNEN24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dafür gestimmt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE91 - Düren Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU212 - Pirmasens Dagegen gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dagegen gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU285 - Offenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU292 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Christine ScheelChristine ScheelDIE GRÜNEN248 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Hermann ScheerHermann ScheerSPD265 - Waiblingen Nicht beteiligt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU230 - Passau Dagegen gestimmt
Portrait von Irmingard Schewe-GerigkIrmingard Schewe-GerigkDIE GRÜNEN140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard SchickGerhard SchickDIE GRÜNEN276 - Mannheim Dagegen gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Konrad SchilyKonrad SchilyFDP140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Otto SchilyOtto SchilySPD223 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU210 - Neustadt - Speyer Dagegen gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)