Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rolf SchwanitzRolf SchwanitzSPD168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm Josef SebastianWilhelm Josef SebastianCDU/CSU200 - Ahrweiler Dagegen gestimmt
Portrait von Kurt SegnerKurt SegnerCDU/CSU277 - Odenwald-Tauber Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dagegen gestimmt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU172 - Schwalm-Eder Nicht beteiligt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU237 - Bamberg Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SinghammerJohannes SinghammerCDU/CSU219 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP175 - Gießen Nicht beteiligt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang SpanierWolfgang SpanierSPD134 - Herford - Minden Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Frank SpiethFrank SpiethDIE LINKE194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Jörg-Otto SpillerJörg-Otto SpillerSPD76 - Berlin-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Max StadlerMax StadlerFDP230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Grietje StaffeltGrietje StaffeltDIE GRÜNEN1 - Flensburg - Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Rainder SteenblockRainder SteenblockDIE GRÜNEN7 - Pinneberg Enthalten
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU184 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Kersten SteinkeKersten SteinkeDIE LINKE192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Andreas SteppuhnAndreas SteppuhnSPD68 - Harz Nicht beteiligt
Portrait von Ludwig StieglerLudwig StieglerSPD236 - Weiden Nicht beteiligt
Portrait von Rainer StinnerRainer StinnerFDP220 - München-Ost Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)