Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rolf StöckelRolf StöckelSPD145 - Unna I Dafür gestimmt
Portrait von Silke Stokar von NeufornSilke Stokar von NeufornDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas StormAndreas StormCDU/CSU187 - Darmstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Max StraubingerMax StraubingerCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU231 - Rottal-Inn Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang Strengmann-KuhnWolfgang Strengmann-KuhnDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Christian StröbeleHans-Christian StröbeleDIE GRÜNEN84 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Thomas StroblThomas StroblCDU/CSU268 - Heilbronn Dagegen gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU133 - Bielefeld Dagegen gestimmt
Portrait von Peter StruckPeter StruckSPD44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Michael StübgenMichael StübgenCDU/CSU65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim StünkerJoachim StünkerSPD35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Rainer TabillionRainer TabillionSPD298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Kirsten TackmannKirsten TackmannDIE LINKE56 - Prignitz - Ostprignitz - Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg TaussJörg TaussSPD273 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Harald TerpeHarald TerpeDIE GRÜNEN14 - Rostock Dagegen gestimmt
Portrait von Jella TeuchnerJella TeuchnerSPD230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Carl-Ludwig ThieleCarl-Ludwig ThieleFDP39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang ThierseWolfgang ThierseSPD77 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Jörn ThießenJörn ThießenSPD3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Franz ThönnesFranz ThönnesSPD8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hans Peter ThulHans Peter ThulCDU/CSU46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)