Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD107 - Düsseldorf I Nicht beteiligt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU257 - Oberallgäu Dagegen gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Dafür gestimmt
Portrait von Gesine MulthauptGesine MulthauptSPD28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Winfried NachtweiWinfried NachtweiDIE GRÜNEN130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU54 - Bremen I Nicht beteiligt
Portrait von Dirk NiebelDirk NiebelFDP275 - Heidelberg-Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Dagegen gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dagegen gestimmt
Portrait von Omid NouripourOmid NouripourDIE GRÜNEN177 - Hochtaunus Nicht beteiligt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU256 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Erika OberErika OberSPD188 - Odenwald Dafür gestimmt
Portrait von Franz ObermeierFranz ObermeierCDU/CSU216 - Freising Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eduard OswaldEduard OswaldCDU/CSU254 - Augsburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Joachim OttoHans-Joachim OttoFDP183 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)