Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Gerald Weiß | CDU/CSU | 185 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Peter Weiß | CDU/CSU | 284 - Emmendingen-Lahr | Dafür gestimmt | |
Gunter Weißgerber | SPD | 154 - Leipzig II | Dagegen gestimmt | |
Gert Weisskirchen | SPD | 278 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Ingo Wellenreuther | CDU/CSU | 272 - Karlsruhe-Stadt | Dafür gestimmt | |
Karl-Georg Wellmann | CDU/CSU | 80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Rainer Wend | SPD | 133 - Bielefeld | Dafür gestimmt | |
Guido Westerwelle | FDP | 97 - Bonn | Dagegen gestimmt | |
Lydia Westrich | SPD | 212 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Margrit Wetzel | SPD | 31 - Stade - Cuxhaven | Dafür gestimmt | |
Andrea Wicklein | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Annette Widmann-Mauz | CDU/CSU | 291 - Tübingen | Dafür gestimmt | |
Heidemarie Wieczorek-Zeul | SPD | 180 - Wiesbaden | Dafür gestimmt | |
Dieter Wiefelspütz | SPD | 146 - Hamm - Unna II | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Wieland | DIE GRÜNEN | 76 - Berlin-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Willsch | CDU/CSU | 179 - Rheingau-Taunus - Limburg | Dafür gestimmt | |
Willy Wimmer | CDU/CSU | 111 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Gert Winkelmeier | fraktionslos | 199 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
Elisabeth Winkelmeier-Becker | CDU/CSU | 98 - Rhein - Sieg - Kreis I | Dafür gestimmt | |
Josef Winkler | DIE GRÜNEN | 201 - Koblenz | Dagegen gestimmt | |
Claudia Winterstein | FDP | 41 - Stadt Hannover I | Dagegen gestimmt | |
Volker Wissing | FDP | 213 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Matthias Wissmann | CDU/CSU | 266 - Ludwigsburg | Dafür gestimmt | |
Engelbert Wistuba | SPD | 71 - Anhalt | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Wodarg | SPD | 1 - Flensburg - Schleswig | Dafür gestimmt |
Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".
Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.
Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".