Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Ortwin Runde | SPD | 23 - Hamburg-Wandsbek | Dafür gestimmt | |
Marlene Rupprecht | SPD | 244 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Albert Rupprecht | CDU/CSU | 236 - Weiden | Dafür gestimmt | |
Peter Rzepka | CDU/CSU | 82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Krista Sager | DIE GRÜNEN | 19 - Hamburg-Mitte | Dagegen gestimmt | |
Anton Schaaf | SPD | 119 - Mülheim - Essen I | Dafür gestimmt | |
Axel Schäfer | SPD | 141 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Paul Schäfer | DIE LINKE | 91 - Düren | Dagegen gestimmt | |
Anita Schäfer | CDU/CSU | 212 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Frank Schäffler | FDP | 134 - Herford - Minden Lübbecke II | Enthalten | |
Hermann-Josef Scharf | CDU/CSU | 298 - Sankt Wendel | Dafür gestimmt | |
Elisabeth Scharfenberg | DIE GRÜNEN | 240 - Hof | Nicht beteiligt | |
Wolfgang Schäuble | CDU/CSU | 285 - Offenburg | Dafür gestimmt | |
Hartmut Schauerte | CDU/CSU | 150 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Annette Schavan | CDU/CSU | 292 - Ulm | Dafür gestimmt | |
Christine Scheel | DIE GRÜNEN | 248 - Aschaffenburg | Dagegen gestimmt | |
Bernd Scheelen | SPD | 111 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Hermann Scheer | SPD | 265 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Andreas Scheuer | CDU/CSU | 230 - Passau | Dafür gestimmt | |
Irmingard Schewe-Gerigk | DIE GRÜNEN | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Nicht beteiligt | |
Gerhard Schick | DIE GRÜNEN | 276 - Mannheim | Nicht beteiligt | |
Marianne Schieder | SPD | 235 - Schwandorf | Dafür gestimmt | |
Karl Schiewerling | CDU/CSU | 128 - Coesfeld - Steinfurt II | Dafür gestimmt | |
Otto Schily | SPD | 223 - München-Land | Dafür gestimmt | |
Konrad Schily | FDP | 140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II | Dagegen gestimmt |
Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".
Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.
Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".