Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Peter Rauen | CDU/CSU | 204 - Bitburg | Dafür gestimmt | |
Mechthild Rawert | SPD | 82 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dafür gestimmt | |
Eckhardt Rehberg | CDU/CSU | 14 - Rostock | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Steffen Reiche | SPD | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dafür gestimmt | |
Maik Reichel | SPD | 74 - Burgenland | Dafür gestimmt | |
Gerold Reichenbach | SPD | 185 - Groß-Gerau | Dafür gestimmt | |
Carola Reimann | SPD | 50 - Braunschweig | Dafür gestimmt | |
Elke Reinke | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Klaus Riegert | CDU/CSU | 264 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Christel Riemann-Hanewinckel | SPD | 73 - Halle | Dagegen gestimmt | |
Heinz Riesenhuber | CDU/CSU | 182 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Walter Riester | SPD | 264 - Göppingen | Dafür gestimmt | |
Sönke Rix | SPD | 4 - Rendsburg - Eckernförde | Dafür gestimmt | |
Jörg Rohde | FDP | 243 - Erlangen | Dagegen gestimmt | |
Franz-Xaver Romer | CDU/CSU | 293 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Johannes Röring | CDU/CSU | 127 - Borken II | Dafür gestimmt | |
René Röspel | SPD | 139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I | Dagegen gestimmt | |
Kurt Rossmanith | CDU/CSU | 258 - Ostallgäu | Dafür gestimmt | |
Ernst Dieter Rossmann | SPD | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Karin Roth | SPD | 262 - Esslingen | Dafür gestimmt | |
Michael Roth | SPD | 171 - Werra-Meißner - Hersfeld | Dafür gestimmt | |
Claudia Roth | DIE GRÜNEN | 253 - Augsburg-Stadt | Nicht beteiligt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 99 - Rhein - Sieg - Kreis II | Dafür gestimmt | |
Christian Ruck | CDU/CSU | 253 - Augsburg-Stadt | Dafür gestimmt |
Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".
Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.
Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".