Föderalismusreform

Mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag die umfassendste Grundgesetzänderung seit 1949 beschlossen. Manfred Kolbe von der CDU und 15 SPD-Politiker folgten der Mehrheit ihrer Fraktionen nicht und lehnten den Entwurf ab. Auch FDP, Grüne und Die Linke verweigerten der Föderalismusreform ihre Zustimmung.

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Dafür gestimmt
427
Dagegen gestimmt
161
Enthalten
3
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 613 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernward MüllerBernward MüllerCDU/CSU195 - Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin MüllerKerstin MüllerDIE GRÜNEN96 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef MüllerDetlef MüllerSPD164 - Chemnitz Dagegen gestimmt
Portrait von Michael MüllerMichael MüllerSPD107 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Carsten MüllerCarsten MüllerCDU/CSU50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Burkhardt Müller-SönksenBurkhardt Müller-SönksenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine MulthauptGesine MulthauptSPD28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Franz MünteferingFranz MünteferingSPD Dafür gestimmt
Portrait von Rolf MützenichRolf MützenichSPD96 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Winfried NachtweiWinfried NachtweiDIE GRÜNEN130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Andrea NahlesAndrea NahlesSPD200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang NeškovicWolfgang NeškovicDIE LINKE64 - Cottbus - Spree-Neiße Dagegen gestimmt
Portrait von Bernd NeumannBernd NeumannCDU/CSU54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Dirk NiebelDirk NiebelFDP275 - Heidelberg-Weinheim Nicht beteiligt
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Dafür gestimmt
Portrait von Michaela NollMichaela NollCDU/CSU105 - Mettmann I Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU256 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Franz ObermeierFranz ObermeierCDU/CSU216 - Freising Dafür gestimmt
Portrait von Thomas OppermannThomas OppermannSPD53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Eduard OswaldEduard OswaldCDU/CSU254 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Henning OtteHenning OtteCDU/CSU44 - Celle - Uelzen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim OttoHans-Joachim OttoFDP183 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Norman PaechNorman PaechDIE LINKE Dagegen gestimmt

Immer wieder war es durch die weitreichenden Zustimmungsbefugnisse der Länder an Bundesgesetzen zu Verzögerungen oder Verhinderung von Gesetzen gekommen, vor allem im Fall von unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Durch die Verringerung zustimmungspflichtiger Gesetze sollte eine Föderalismusreform die institutionelle Verflechtung bei der Gesetzgebung "entflechten".

Als Folge der beschlossenen Föderalismusreform erhalten die Länder seit dem 1. September 2006 mehr eigene Kompetenzen. Künftig können sie von Bundesregelungen abweichen, beispielsweise in den Bereichen Hochschul- und Umweltrecht. Die Eckpunkte der Föderalismusreform: Die Zahl der Bundesgesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, verringern sich. Zuständigkeiten wie das Besoldungsrecht für Landesbeamte und die soziale Wohnraumförderung werden auf die Länder verlagert. Die Länder sind überdies für Strafvollzug, Versammlungsrecht, Heimrecht und Ladenschluss zuständig. Atomenergie und Terrorabwehr sowie Meldewesen und Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland sind Angelegenheiten des Bundes. Mehr Rechte erhält der Bund im Umweltbereich.

Die Handlungsfähigkeit des Bundes soll dadurch gestärkt werden, dass er mehr Zuständigkeiten in der Abfallwirtschaft bekommt. Im Bereich Bildung behält der Bund zwar das Recht, Regelungen zu Zulassung und Abschlüssen zu beschließen. Davon können die Länder aber abweichen. Hochschulbau und Schulen sind künftig reine Länderangelegenheiten. Die Kritik an der Föderalismusreform richtete sich v.a. gegen die Verlagerung der Kompetenzen für den Strafvollzug in die Hand der Länder. Dadurch würde der Vollzug je nach Land unterschiedlich gehandhabt. Hinsichtlich der Regelung beim öffentlichen Dienstrecht würden v.a. die finanzschwachen Länder benachteiligt. Beim Umweltrecht reiche eine Herausnahme der Abfallwirtschaft nicht aus, es drohe eine "Zerfledderung".