Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dirk FischerDirk FischerCDU/CSU22 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike FlachUlrike FlachFDP119 - Mülheim - Essen I Nicht beteiligt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover - Land II Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD255 - Donau-Ries Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer FornahlRainer FornahlSPD153 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert FrankenhauserHerbert FrankenhauserCDU/CSU220 - München-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD151 - Märkischer Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Otto FrickeOtto FrickeFDP111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Paul Klemens FriedhoffPaul Klemens FriedhoffFDP113 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Horst FriedrichHorst FriedrichFDP238 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Peter FriedrichPeter FriedrichSPD288 - Konstanz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU240 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Erich Georg FritzErich Georg FritzCDU/CSU144 - Dortmund II Dafür gestimmt
Portrait von Jochen Konrad FrommeJochen Konrad FrommeCDU/CSU49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU201 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU281 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Sigmar GabrielSigmar GabrielSPD49 - Salzgitter - Wolfenbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Peter GauweilerPeter GauweilerCDU/CSU221 - München-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen GehbJürgen GehbCDU/CSU170 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE184 - Frankfurt am Main II Nicht beteiligt
Porträtfoto von Kai Gehring MdBKai GehringDIE GRÜNEN121 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert GeisNorbert GeisCDU/CSU248 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Edmund GeisenEdmund GeisenFDP Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut