Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Krista SagerKrista SagerDIE GRÜNEN19 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Manuel SarrazinDIE GRÜNEN24 - Hamburg - Bergedorf - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Paul SchäferPaul SchäferDIE LINKE91 - Düren Dagegen gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU212 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Axel SchäferAxel SchäferSPD141 - Bochum I Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Nicht beteiligt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Elisabeth ScharfenbergElisabeth ScharfenbergDIE GRÜNEN240 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang SchäubleWolfgang SchäubleCDU/CSU285 - Offenburg Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut SchauerteHartmut SchauerteCDU/CSU150 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Annette SchavanAnnette SchavanCDU/CSU292 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Christine ScheelChristine ScheelDIE GRÜNEN248 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Nicht beteiligt
Portrait von Hermann ScheerHermann ScheerSPD265 - Waiblingen Nicht beteiligt
Portrait von Andreas ScheuerAndreas ScheuerCDU/CSU230 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von Irmingard Schewe-GerigkIrmingard Schewe-GerigkDIE GRÜNEN140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard SchickGerhard SchickDIE GRÜNEN276 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Marianne SchiederMarianne SchiederSPD235 - Schwandorf Dafür gestimmt
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Otto SchilyOtto SchilySPD223 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Konrad SchilyKonrad SchilyFDP140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Norbert SchindlerNorbert SchindlerCDU/CSU210 - Neustadt - Speyer Dafür gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SchmidbauerBernd SchmidbauerCDU/CSU278 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut