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abgeordnetenwatch.de verklagt den Deutschen Bundestag

Welche Lobbyisten gehen auf Einladung der Fraktionen im Deutschen Bundestag ein und aus? Weil die Bundestagsverwaltung dazu die Auskunft verweigert, hat abgeordnetenwatch.de Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Es geht insbesondere um die Lobbykontakte der Großen Koalition, die nach dem Willen von Union und SPD geheim bleiben sollen. [Update 18.6.2015: Das Verwaltungsgericht Berlin hat uns in allen Punkten Recht gegeben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.]

von Martin Reyher, 09.01.2015

Die Klage hat eine monatelange Vorgeschichte. Im Früjahr 2014 waren wir im Zuge einer Recherche darauf gestoßen, dass Lobbyisten sich durch eine weitgehend unbekannte Regelung Zugang zum Deutschen Bundestag verschaffen können: Nach abgeordnetenwatch.de-Informationen reicht bereits die Unterschrift eines Parlamentarischen Geschäftsführers von Union, SPD, Linke oder Grünen, um als Interessenvertreter einen Hausausweis ausgestellt zu bekommen. 

Die Regelung mit der Geschäftsführer-Unterschrift ist derart vertraulich, dass darüber weder in den Rechtsgrundlagen für den Bundestag noch in der Hausordnung ein Wort verloren wird. Wie aus dem Bundestag zu hören ist, haben über diesen diskreten Weg etliche Interessenvertreter eine Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Parlaments erhalten.

Union und SPD verweigern Auskunft zu ihren Lobbykontakten

Wer aber sind die Lobbyisten, die mit Bewilligung der Fraktionen im Bundestag ein und aus gehen? Auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage von Anfang April verweigerten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD Auskunft zu ihren Lobbykontakten, angeblich aus Datenschutzgründen. Dass der Datenschutz nicht als Argument gegen die Offenlegung herhalten kann, zeigten die Linke und nach anfänglichem Zögern auch die Grünen: Sie nannten gegenüber abgeordnetenwatch.de die Interessenverbände, für die sie Bundestagshausausweise befürwortet hatten.

Am 17. April 2014 beantragte abgeordnetenwatch.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Bundestagsverwaltung eine Auflistung aller Interessenverbände, denen mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer seit Beginn der Legislaturperiode Hausausweise ausgestellt worden waren. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument, über das Bürger und Journalisten Informationen von staatlichen Stellen anfordern können. Allerdings bestreitet die Parlamentsverwaltung, die Namen der Interessenverbände mitteilen zu müssen - und lehnte den abgeordnetenwatch.de-Antrag ab. Ihr Argument: Die Ausstellung der Hausausweise würde durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen bewilligt, deswegen handele es sich um eine "parlamentarische Angelegenheit". Das Informationsfreiheitsgesetz greife aber nur, wenn eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" vorliege, wenn also die Verwaltung selbst tätig werde.

Unsere Anwältin erwirkte bereits die Herausgabe der Gästeliste des Ackermann-Geburtstages

Genau dieser Punkt ist nun Gegenstand unserer Klage. Denn unserer Auffassung nach handelt es sich bei der Herausgabe von Bundestagshausausweisen sehr wohl um eine Verwaltungsaufgabe, was sich schon daraus ergibt, dass das Hausrecht des Deutschen Bundestages beim Parlamentspräsidenten liegt. Oder etwas plastischer ausgedrückt: Seinen Hausausweis bekommt ein Lobbyist nicht vom Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU oder SPD ausgehändigt und schon gar nicht bewilligt, sondern von einem Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Noch eindeutiger kann Verwaltungshandeln eigentlich nicht sein.

Vertreten werden wir bei unserer Klage gegen den Deutschen Bundestag von einer ausgewiesenen Expertin in Sachen Informationsfreiheit, der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink. Vor einigen Jahren erwirkte Pink vor Gericht die Veröffentlichung der Gästeliste von der fragwürdigen Geburtstagsparty des damaligen Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im Bundeskanzleramt. Damals hatte das Kanzleramt eine Herausgabe der Liste nach dem Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls zunächst verweigert.

Ein langwieriges Verfahren ist absehbar

Inzwischen ist die dreizehn Seiten lange Klageschrift unseres gemeinnützigen Vereins Parlamentwatch e.V. beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen und wurde der Beklagten, "die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag", zugestellt. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.

Schon jetzt ist allerdings absehbar, dass es ein langwieriges und teures Verfahren werden wird. Um im Auftrag des Verbraucherschützers Thilo Bode die Herausgabe der Ackermann-Gästeliste zu erwirken, benötigte unsere Anwältin annähernd drei Jahre und zwei Gerichtsinstanzen.

Bitte unterstützen Sie unsere Klage zur Offenlegung der Lobbykontakte, indem Sie uns mit einer regelmäßigen Spende den Rücken freihalten.

Fortsetzung: Bundestag vergab 1.000 Lobbyisten-Hausausweise im Geheimverfahren

Update I (15. Januar 2015):
Unsere Klage zeigt erste Wirkung. Wie das Oberbayerische Volksblatt heute berichtet, plant die Grüne-Bundestagsfraktion eine parlamentarische Initiative für Transparenz über die Aktivitäten von Lobbyisten im Bundestag. Auf seinem Internetportal schreibt die Zeitung (hinter einer Paywall):

"Die Grünen pochen auf mehr Transparenz über die Aktivitäten von Lobbyisten im Bundestag. Wenn es klare Regelungen für ein öffentliches Lobbyregister gäbe, wäre auch eine Klage der Organisation abgeordnetenwatch.de nicht nötig, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. 'Wir werden in Kürze eine parlamentarische Initiative dazu auf den Weg bringen.'"

Update II  (15. Januar 2015):
Der Lobbyist Karl Jurka, der eine PR-Agentur mit Büros in Berlin, Wien und Paris betreibt, prophezeite heute im RBB Kulturradio:

"Es [die abgeordnetenwatch.de-Klage] wird den Bundestag ziemlich ins Schleudern bringen weil ich glaube, dass der Bundestag verlieren wird: Sie werden die Liste veröffentlichen müssen, was ich für richtig halte."

Aus seiner Sicht habe eine solche Liste allerdings eine begrenzte Aussagekraft:

"Wenn ich nach 25 Jahren nicht in der Lage bin, einen deutschen Politiker, den ich treffen will, zu treffen und ihn dafür irgendwo auf einem Gang auflauern müsste, dann hätte ich meinen Beruf verfehlt."

Er selbst habe keinen Hausausweis für den Bundestag und brauche auch keinen.

Update III (15. Januar 2015):
Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet auf ihrem Onlineportal jetzt über unsere Klage. SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sagte der SZ: "Ich bin froh, dass die Klage läuft." Solange es aber kein rechtskräftiges Urteil gebe, werde sie keine Daten preisgeben.

Die Bundestagsverwaltung scheint unterdessen wenig Antrieb zu haben, von sich aus Licht in die undurchsichtige Praxis bei der Vergabe der Hausausweise zu bringen. Die SZ schreibt:

"Allerdings legt ein Bericht von Abgeordnetenwatch.de nahe, dass Lobbyvertreter diese Liste mit dem Weg über die PGF umgehen können, ihre Namen also grundsätzlich im Dunkeln bleiben. Ob das so stimmt, ließ sich über die Pressestelle des Bundestages bislang nicht klären. Diese war in den vergangenen zwei Tagen nicht in der Lage, eine überschaubare Liste mit sieben Fragen nach den Regelungen für Hausausweise zu beantworten."

 

Update IV (04. März 2015):
Nun hat die Bundestagsverwaltung ihre Klageerwiderung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Natürlich fordert sie hierbei, dass unsere Klage abgewiesen werden soll und begründet dieses mit den folgenden 3 Argumenten: 

1. Ein Antrag der Parlamentarischen Geschäftsführer (PGF) auf die Ausstellung eines Hausausweises durch die Bundestagsverwaltung stellt eine "parlamentarische Aufgabe" dar. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) greift hier nach Art. 1 Abs. 1 IFG nicht.

2. Die Mitteilung der Anzahl und der Namen der Verbände, die aufgrund eines Antrages der PGF einen Hausausweis erhalten haben, verstößt nach § 5 Abs. 1 und 2 IFG gegen den Datenschutz. Die Bundestagsverwaltung begründet dieses damit, dass hier das Informationsinteresse von abgeordnetenwatch.de das "schützwürdige Interesse des Dritten" (Lobbyisten) nicht überwiegt.

3. Da die PGF von DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Namen der Verbände veröffentlcht haben, für die sie einen Hausausweis beantragt haben, wären durch eine Gesamtliste "Rückschlüsse auf mandatsbezogene Entscheidungen der PGF der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen ermöglicht".

Update V. (09. Juni 2015):
Die Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht findet am 18. Juni 2015 statt. Die Bundestagsverwaltung lässt sich dabei von der Großkanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten. Deren Anwälte waren in der Vergangenheit u.a. für Alt-Kanzler Helmut Kohl und Bundespräsident a.D. Christian Wulff tätig.

 


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