Bis vergangenen Juni war der Öffentlichkeit verborgen geblieben, dass Lobbyisten auf einem äußerst diskreten Weg Zugang zu den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages bekommen können. Wie abgeordnetenwatch.de damals enthüllte, benötigen Interessenvertreter für die Ausstellung eines Hausausweises lediglich die Unterschrift eines Fraktionsgeschäftsführers - und schon öffnen sich ihnen alle Türen: zu den Fraktionräumen, der Bundestagskantine oder den Abgeordnetenbüros.
Die Bundestagsverwaltung hielt gegenüber abgeordnetenwatch.de nicht nur die vertraulichen Zugangsregeln unter Verschluss, sondern verweigerte auch die Herausgabe einer Liste mit Interessenverbänden, die dank der Geheimregeln einen Hausausweis erhalten haben. Nicht einmal die Zahl der ausgegebenenen Zugangsberechtigungen wollte die Parlamentsverwaltung herausrücken, weshalb wir vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage eingereicht haben.
Nun hat die Süddeutsche Zeitung immerhin die Anzahl der Hausausweise enthüllt - eine "imposante Zahl", wie sie schreibt: Im Jahr 2014 seien ca. 1.000 Lobbyistenausweise auf Grundlage der vertraulichen Zugangsregeln im Umlauf gewesen, die allermeisten davon mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer von Union und SPD. Über den offiziellen Weg - also über die Registrierung eines Verbandes in einem öffentlichen Register - wurden demnach nur unwesentlich mehr Ausweise vergeben. Insgesamt verfügen laut Süddeutscher Zeitung 2.334 Interessenvertreter über einen Hausausweis für den Deutschen Bundestag - auf einen Parlamentarier kommen also mehr als drei Lobbyisten.
abgeordnetenwatch.de-Klage: Bundestag bittet Gericht um Fristverlängerung
Interessant ist die Herkunft dieser bislang geheimen Informationen: Sie stammen von der Verwaltung des Deutschen Bundestages. Also jener Behörde, die uns gegenüber im Juni noch jegliche Auskunft verweigert hatte und deswegen bald vor Gericht steht. Dass die Parlamentsverwaltung jetzt von sich aus die Zahl der im Umlauf befindlichen Lobbyistenhausausweise veröffentlicht, legt nahe, dass sie sich ihrer damaligen Rechtsauffassung offenbar nicht mehr sicher ist. Überdies könnte die Bundestagsverwaltung mit dem jetzigen Manöver im Fall einer Prozessniederlage zumindest teilweise das Gesicht wahren: Indem sie die Zahl der Lobbyistenhausausweise nun freiwillig veröffentlicht, kann sie vom Gericht nicht mehr dazu gezwungen werden.
Vollkommen offen bleibt nach wie vor allerdings die viel brisantere Frage: Wer sind die Interessenverbände, deren Mitarbeiter dank Union und SPD einen Hausausweis für den Bundestag erhalten haben? (Linke und Grüne hatten die Namen von zusammen 22 Verbänden, Vereinen und Unternehmen gegenüber abgeordnetenwatch.de freiwillig genannt, CDU/CSU und SPD weigerten sich mit Verweis auf den Datenschutz).
Diese Frage wird demnächst vor Gericht geklärt werden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, allerdings dürfte sich das Verfahren erst einmal verzögern. Grund: Der Deutsche Bundestag hat Mitte Januar beim Verwaltungsgericht Berlin um Fristverlängerung gebeten, um auf unsere Klageschrift zu antworten. Die bisherigen sechs Wochen hätten wegen der Weihnachtsferien nicht ausgereicht, so die Parlamentsverwaltung. Außerdem müsse wegen "der politischen Bedeutung der Angelegenheit" auch die Leitungsebene der Bundestagsverwaltung mit einbezogen werden - dafür brauche man nun vier weitere Wochen bis zum 17. Februar 2015.
Update 3.2.2015:
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Matthias Miersch antwortet auf die Frage eines Bürgers, warum die SPD die Veröffentlichung der Namen verweigert:
"Der Fraktionsgeschäftsführung der SPD-Bundestagsfraktion geht es zunächst um die Grundsatzfrage - anders als den Oppositionsfraktionen - welche fraktionsinternen Vorgänge grundsätzlich veröffentlicht werden müssen. Deshalb wird mit einer Grundsatzentscheidung aufgrund des anhängigen Gerichtsverfahrens gewartet.
In der Sache selbst scheinen Hausausweis-Kontingente vor allem auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedrich-Ebert-Stiftung sowie den SPD-Parteivorstand zu entfallen."