Um in den Deutschen Bundestag vorgelassen zu werden, müssen Bürgerinnen und Bürger auch schon mal etwas länger anstehen. Sehr viel schneller geht es da für einen Lobbyisten. Beim Pförtner zeigt er seinen Hausausweis vor, und schon öffnen sich ihm alle Türen: zu den Abgeordnetenbüros, den Fraktionsfluren oder dem Parlamentsrestaurant.
Auf den ersten Blick herrscht sogar ein Mindestmaß an Transparenz darüber, welche Interessenvertreter einen Ausweis bekommen können: Der Lobbyist und sein Verband müssen sich dafür im
öffentlichen Register des Bundestages eintragen, so wie es 2.175 Organisationen (Stand: Mai) schon getan haben. Für die Öffentlichkeit ist damit immerhin klar: Wer im Register steht, darf einen Hausausweis fürs Parlament beantragen - wer nicht, muss draußen bleiben. So einfach ist das und so steht es in
Anhang 2 der Bundestagsgeschäftsordnung.
Das allerdings ist nur die halbe Wahrheit. Denn die Pflicht zur Veröffentlichung des eigenen Namens gilt nur für den Teil der Lobbyisten, der sich registrieren lässt. Alle anderen können auf einem sehr viel diskreteren Weg an einen Hausausweis gelangen - und zwar ohne dabei öffentliche Spuren zu hinterlassen: Nach abgeordnetenwatch.de-Informationen reicht Lobbyisten bereits die Unterschrift eines Parlamentarischen Geschäftsführers, um einen Ausweis zu beantragen. Aus den Fraktionen ist zu hören, dass so etliche Hausausweise ausgestellt wurden.
Die Praxis mit der Geschäftsführer-Unterschrift ist derart vertraulich, dass darüber weder in den
Rechtsgrundlagen für den Bundestag noch in der
Hausordnung auch nur ein einziges Wort verloren wird. Wenn man so will, betreten einige Lobbyisten den Bundestag unerkannt durch die Hintertür, während andere unter den Augen der Öffentlichkeit den Haupteingang nehmen müssen.
Wie kann dies sein - und vor allem: Wo ist das festgelegt? Zunächst einmal herrscht Schweigen; zwei abgeordnetenwatch.de-Anfragen an Parlamentspräsident Norbert Lammert zur Rechtsgrundlage bleiben wochenlang unbeantwortet.
Parallel dazu bittet abgeordnetenwatch.de das Pressereferat des Deutschen Bundestages um Zusendung der offiziellen Zugangsregeln zu den Parlamentsgebäuden - darin müsste es schließlich konkrete Angaben zur Rechtsgrundlage für die Lobbyisten-Ausweise geben.
Das Dokument wird unverzüglich zur Verfügung gestellt, allerdings mit einer überraschenden Einschränkung: Der zentrale Punkt "II. Zutrittsberechtigung": fehlt.
Man habe keine vollständige Fassung, heißt es entschuldigend, doch besorgen will die Parlamentssprecherin diese auch nicht. Der Grund dafür zeigt sich wenig später: Die offiziellen Zugangsregeln zum Deutschen Bundestag sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt - sie werden von der Parlamentsverwaltung unter Verschluss gehalten. Begründung: "Die mit '...' gekennzeichnete Abschnitte [sic] in den Zugangs- und Verhaltensregeln sind interne, sicherheitsrelevante Passagen."
Ein merkwürdiges Verständnis von Demokratie und Öffentlichkeit offenbart sich da: "Dem Deutschen Volke" steht zwar groß über dem Hauptportal des Deutschen Bundestages - wer aber unter welchen Umständen hinein darf, geht nicht einmal den Souverän etwas an.
Inzwischen hat abgeordnetenwatch.de sich die internen "Zugangs- und Verhaltensregeln für den Bereich der Bundestagsliegenschaften", so der offizielle Name, auf anderem Wege besorgt. Auf Seite 4 findet sich die Rechtsgrundlage für Lobbyisten, die die Öffentlichkeit bislang nicht kennen durfte:
Dass Lobbyisten den Deutschen Bundestag "nicht zuletzt im Interesse des Parlaments" betreten - auch davon ahnte man bislang nichts. Wie denn das Parlamentsinteresse in diesem Kontext zu verstehen sei, wollte abgeordnetenwatch.de von der Bundestagspressestelle Ende Mai per Mail wissen. Antwort: bislang keine.
[Nachtrag vom 13.6.2014: Die Bundestagsverwaltung hat uns nach über zwei Wochen heute so etwas wie eine Antwort auf die gestellte Frage zukommen lassen: "Hausausweise auf der Grundlage des Abschnitts II Nr. 2 Satz 5 und Satz 6 der Zugangs- und Verhaltensregeln müssen durch einen Parlamentarischen Geschäftsführer befürwortet werden. Die Bundestagsverwaltung tritt nicht in eine eigene Prüfung ein."]
Immerhin hat Bundestagspräsident Norbert Lammert inzwischen von sich hören lassen. Genau einen Monat nach der ersten abgeordnetenwatch.de-Anfrage vom 5. Mai lässt er nun mitteilen, in welchem Dokument die Rechtsgrundlage für die Lobbyisten-Ausweise zu finden sei: in den internen Zugangsregeln.
"Melden Sie sich doch als Lobbyist an"
Der investigative Journalist und Autor Mathew D. Rose berichtet in seinem Buch "Korrupt? Wie unsere Politiker und Parteien sich bereichern - und uns verkaufen" (2011) von folgendem Erlebnis im Zusammenhang mit Bundestags-Hausausweisen:
Für seine Buchrecherche führte Rose im Deutschen Bundestag zahlreiche Hintergrundgespräche. Eines Tages erkundigte er sich nach einem Presseausweis, um nicht jedes Mal von seinen Gesprächspartnern am Eingang abgeholt werden zu müssen. Einen Presseausweis, so erfuhr er, bekämen nur Journalisten, die regelmäßig an Bundespressekonferenzen teilnähmen. Auf Rose traf dies allerdings nicht zu, und so erhielt er von dem Mitarbeiter der Parlamentsverwaltung folgenden, ernst gemeinten Ratschlag: "Melden Sie sich doch als Lobbyist an - dann erhalten Sie einen Hausausweis" (dies war damals - 2011 - noch möglich, wenn man die Unterschriften von fünf Bundestagsabgeordneten zusammenbekam). "Der Vorschlag", schreibt Rose in seinem Buch, "verschlug mir die Sprache".