Ein Parteiverbotsverfahren wird aber in Deutschland nicht dann erfolgreich sein, wenn sich ganz viele Bürger für ein solches Verfahren aussprechen, sondern wenn das Bundesverfassungsgericht davon überzeugt ist, dass diese Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte
Trotz meiner derzeitigen Zurückhaltung bezüglich eines Parteiverbots schaue ich auch sehr genau, wie sich die AfD verhält und ich möchte nicht ausschließen, dass die Lage in naher oder ferner Zukunft andere Schlüsse zulässt. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich eine Verbotsprüfung jedoch nicht für angezeigt.
da die AfD eine Partei ist, kann sie nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Die selbsternannte Alternative für Deutschland tritt als „bürgerliche“ Partei in einem demokratischen System auf, doch zur ideologischen und personellen Entwicklung der AfD existieren bereits zahlreiche Studien, die die Partei mit der Zeit immer eindeutiger als rechtsradikal einschätzten.