Berlin Fragen & Antworten

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Antwort von Klara Schedlich
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 31.01.2024

Der Rechtsstaat kann hier nicht wegsehen. Wenn eine Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen will, sieht das Grundgesetz Artikel 21 (2) aus guten Gründen die Möglichkeit vor, eine Partei zu verbieten.

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