Ich unterstütze Ihre Forderung, dass das Bundesverfassungsgericht überprüft, ob die Partei verboten werden muss.
Ich unterstütze ein Parteiverbotsverfahren, wenn eindeutige Beweise der Ermittlungsbehörden für ein erfolgversprechendes Verbotsverfahren vorliegen.
Es wäre die Aufgabe der kommunalen Ebene (Gemeinde-, Stadt-, Kreisräte), darauf zu drängen, dass die Bauhöfe sensibler mit der Pflege ihrer Freizeitwege umgehen und sich hier mehr Gedanken machen. I
Für ein Verbot der AfD gibt es nach meiner Meinung keine Grundlage.
Nach dem Grundgesetz obliegt das Verbot einer Partei dem Bundesverfassungsgericht. Abgeordnete im bayerischen Landtag haben hierzu keine Entscheidungskompetenz.
Eine neuerliche Überprüfung ist nach aktuellem Stand wenig erfolgsversprechend. Es gilt daher, der AfD durch gute Politik ihre Unterstützer zu entziehen.