Unterstützen sie einen Antrag auf Verbot der AfD durch den Bundestag, den Bundesrat oder der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht?
Sehr geehrter Herr S.,
Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
nur Bundestag, Bundesrat und/oder Bundesregierung können einen Verbotsantrag stellen.
Ich befürworte eine Prüfung des Verbots der AfD. Diese Partei ist der parlamentarische Arm des Rechtsextremismus in Deutschland. Die AfD macht sich zudem zum Sprachrohr von Russland und Wladimir Putin und sollte nicht auch noch mit Steuergeldern unterstützt werden.
Eine wehrhafte Demokratie muss jedoch verfassungsfeindliche Parteien bekämpfen können. Das Verfahren ist in Art. 21 Abs. 2 GG und §§ 43 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Nach dem Grundgesetz obliegt das Verbot einer Partei dem Bundesverfassungsgericht. Abgeordnete im bayerischen Landtag haben hierzu keine Entscheidungskompetenz.