Die Gebührenerhebungsmöglichkeit dient der Möglichkeit, erhöhten Aufwand der Hochschulen teilweise zu honorieren, der sich etwa aus einer besonders hohen Nachfrage von Angeboten der Vermittlung von naturwissenschaftlich-technischem Wissen durch außereuropäische Studierende ergeben kann.
Der Freistaat Bayern wird zusätzlich zu den Bundeshilfen einen ergänzenden Schutzschirm für ganz Bayern aufspannen mit einem eigenen Härtefallfonds Bayern mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro.
Anwendung des PAG zur Gefahrenabwehr bei fortgesetzter Begehung von Straftaten
Erwähnen möchte ich an dieser Stelle auch die 138 Millionen Euro, die durch die Umsetzung zusätzlich zur Verfügung gestellt und an die Beamten ausbezahlt werden. Zudem gibt es eine Bestandsschutzregelung, sodass niemand schlechter gestellt wird!
Um die Transparenz der öffentlichen Verwaltung zu stärken, hat der bayerische Gesetzgeber im Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG) ein allgemeines Informationszugangsrecht geschaffen (vgl. Art. 39 BayDSG).