Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Das bedeutet, dass auch subsidiär Geschützte wieder das Recht auf Familiennachzug bekommen. Die Unterscheidung zwischen den Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt sind, und denen, die subsidiären Schutz haben, wird wieder abgeschafft.
Unserer Fraktion ist es ein Anliegen, dass solche Schicksale Familien, die ein neues Leben in Deutschland beginnen, erspart bleiben.
Auch der von Ihnen angesprochene Aspekt des Geschwisternachzug ist seit jeher ein wesentlicher Bestandteil grüner Migrationspolitik und umso mehr bedauere ich es, dass v.a. bei den Regelungen zum Geschwisternachzug aktuell noch keine nennenswerten Erleichterungen enthalten sind.
Beim berechtigten Elternnachzug zu unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen.
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Einführung des Chancenaufenthaltsrechts beinhaltet keine der im Koalitionsvertrag angekündigten Regelungen zum Geschwisternachzug, so dass nicht ersichtlich ist, inwieweit die Ermöglichung bzw. Erleichterung des Geschwisternachzugs in Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzgebungsdebatte zum sog. Chancenaufenthaltsrecht steht.